Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2023-12-20
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-20
Wortprotokoll
Art.[NB]3a [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des Etats[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art.[NB]4 [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Abs. 1, 5[GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2[GZ]
... namentlich in den Bereichen Umwelt, Untergrund, Energie-, Abfall-, Land-, Wald-, Finanz- und Holzwirtschaft.
[VS]
Art.[NB]4 [GZ]
Proposition de la commission [GZ]
Al. 1, 5 [GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2 [GZ]
... notamment dans les domaines de l'environnement, du sous-sol, de l'énergie, des déchets, de l'agriculture, de la sylviculture, du secteur financier et de l'exploitation forestière ...[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art.[NB]5, 6 [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des Etats[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art.[NB]7 [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
... werden. Er kann dabei die Erkenntnisse der Energieperspektiven des Bundesrates und der Wärmestrategie des Bundesamts für Energie (BFE) berücksichtigen.
[VS]
Antrag Wasserfallen Christian [GZ]
Titel[GZ]
Nationale Bescheinigungen und Reduktionsprojekte
Abs. 2[GZ]
Massnahmen, die zu Treibhausgasreduktionen führen und nach diesem Gesetz über den Kompensationsmechanismus (Kapitel 4a, 1. Abschnitt) finanziert werden, sollen auch dann umgesetzt werden können, wenn die Kompensationspflicht entfallen sollte. Der Bundesrat regelt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Einzelheiten und achtet darauf, dass die Massnahmen marktorientiert ausgestaltet werden.
Schriftliche Begründung [GZ]
Die erfolgreichen Reduktionsprojekte über den Kompensationsmechanismus, welche heute über die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK) abgewickelt werden, sind nur noch bis 2030 gesichert. Ab 2030 entfallen die Projekte, wenn es keine neue gesetzliche Regelung gibt. Viele Projekte haben sehr lange Investitionszyklen und Payback-Zeiten. Es braucht deshalb eine Sicherheit deutlich über das Jahr 2030 hinaus, damit Projekte heute angestossen und finanziert werden. Die heute etablierten marktnahen Instrumente der Projekt- und Programmumsetzung sind effizient, gut verankert bei den Projekthaltern und schliessen Mitnahmeeffekte aus. Es werden nur jene Projekte und Programme finanziert, die zusätzlich zum Tagesgeschäft sind und ohne die CO2-Erlöse nicht umgesetzt würden. Diese marktnahen Instrumente sind weiterzuführen. Aus klimaspezifischer Sicht sollte es sich die Schweiz nicht leisten, diese wertvollen Projekte mit bedeutender Klimawirkung nach 2030 nicht mehr umzusetzen. Die Reduktionszahlen von KliK sind eindrücklich. KliK schreibt dazu: "Im laufenden Jahrzehnt wird die Stiftung KliK nach den Vorgaben des Schweizer CO2-Gesetzes voraussichtlich 40 Millionen Tonnen CO2 reduzieren helfen. Das entspricht etwa 10 Prozent des Schweizer Ausstosses." Aus diesem Grund sind die gesetzlichen Grundlagen über das Jahr 2030 weiterzuführen, um innovative Reduktionsprojekte, die eine grosse Wirkung entfalten, weiterhin zu ermöglichen.
[VS]
Art.[NB]7 [GZ]
Proposition de la commission [GZ]
... nationales. Il peut tenir compte des conclusions des perspectives énergétiques du Conseil fédéral et de la Stratégie Chaleur de l'Office fédéral de l'énergie (OFEN).
[VS]
Proposition Wasserfallen Christian [GZ]
Titre[GZ]
Attestations nationales et projets de réduction
Al. 2 [GZ]
Les mesures qui permettent de réduire les émissions de gaz à effet de serre et qui sont financées au moyen du mécanisme de compensation conformément à la présente loi (chapitre 4a, section 1) doivent pouvoir être mises en oeuvre même si l'obligation de compensation devait être supprimée. Le Conseil fédéral règle les modalités dans le cadre de ses compétences et veille à ce que les mesures soient axées sur les besoins du marché.