Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2023-12-20

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-20

Wortprotokoll

Wir haben, glaube ich, sehr gut daran getan, die Motion Bauer 23.4247 der Kommission zur Vorprüfung zuzuweisen. Die Kommission wird sich neben den Aspekten, die Kollege Würth erwähnt hat, insbesondere mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.[NB]November 2023 befassen müssen. Früher war das Asylrecht ein politischer Entscheid. Neu ist das eben nicht mehr so. Wir haben die Genfer Flüchtlingskonvention, wir haben das Asylgesetz, das heisst, dass wir das Primat des Gesetzgebers haben, den Umfang und die Ausgestaltung des Asylrechts zu gestalten. Ich habe nun ein wenig die Besorgnis, dass die neuesten Entscheide aus St.[NB]Gallen die Gesetzgebung im Asylrecht ad absurdum führen und das gesamte Asylrecht an die Wand fahren könnten, und zwar insbesondere mit diesem Entscheid über die zwei Frauen aus Afghanistan. Ich werde nicht auf den Einzelfall eingehen, den ich nicht beurteilen kann, aber auf die Begründung für die Erteilung des Asyls. Diese ist natürlich absolut verheerend.

Ich zitiere aus der Begründung, Erwägung 6.4: "Somit ist in der Diskriminierung von Frauen und Mädchen in Afghanistan, in der Art und Intensität, wie sie von den Taliban gehandhabt wird [...], ein flüchtlingsrechtlich erhebliches Verfolgungsmotiv zu erblicken." Dazu ist nichts einzuwenden, aber jetzt kommt es: "Frauen oder Mädchen, die dem Regime der Taliban entfliehen, bringen in der Regel mit ihrer Ausreise" - gemeint ist die Ausreise aus Afghanistan - "zum Ausdruck, dass der auf ihnen lastende psychische Druck nicht mehr erträglich war." Daher sei ihnen Asyl zu gewähren. Was heisst das? Mit anderen Worten heisst das: Der Beweis für die individuelle Verfolgung dieser Frauen wird durch die blosse Ausreise aus diesem Land erbracht.

Wenn das Gericht das so in einer Begründung einbringt, dann wird es schwierig für das Asylrecht: Damit öffnet es das Asylrecht für Millionen von Frauen und Männern, weil es die individuelle Prüfung der Verfolgung auf eine generelle Basis schiebt. Es ist aber eben gerade die Aufgabe des Gesetzgebers und nicht der Verwaltung und auch nicht der Gerichte, hier zu erklären, wo die Limiten unseres Asylrechts sind.

Ich muss nun zum zweiten Mal in dieser Session die Gerichte auffordern, die Gewaltenteilung zu respektieren und sich nicht selbst zum Gesetzgeber zu machen. Wenn es Probleme gibt, dann muss das Parlament diese Probleme hier, im Gesetzgebungsprozess, lösen. Die Kommission wird sich damit befassen müssen, ob wir als Gesetzgeber im Asylrechtsbereich glaubhaft bleiben wollen.