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AB 332276

Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-20

Wortprotokoll

In Block 2 treffen wir jetzt auf einige Kernpunkte dieser Vorlage. Es geht um konkrete Massnahmen, mit welchen die im Grundsatz eigentlich unbestrittene Abkehr von fossilen Energieträgern unterstützt und beschleunigt werden kann. Dazu gehört die Bestätigung von bereits bestehenden Massnahmen, zum Beispiel der Kompensationsaufschlag gemäss Artikel 28c.

Dieser Aufschlag ist in der Fraktion grundsätzlich unbestritten. Die Flexibilisierung über die Jahre 2021 bis 2030 hinweg erachtet ein Teil der Fraktion als eine sinnvolle Massnahme, um Innovationen, welche am Anfang stehen und in einer ersten Phase höhere Kosten verursachen, fördern zu können. Entscheidend ist auch bei der Variante der Kommissionsmehrheit, dass der Aufschlag von 5 Rappen pro Liter im Durchschnitt nicht überschritten werden darf. Andere Mitglieder unserer Fraktion möchten an der Version des Ständerates nichts ändern.

Bei den Artikeln 28f bis 28i hält unsere Fraktion am Ausdruck "erneuerbar" fest. Im Unterschied zum aktuellen Gesetz wird die Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe hier jetzt separat aufgeführt. Sie ist in den Artikeln 28f bis 28i geregelt. Bis anhin war die Überführung in der Kompensationspflicht integriert. Ein Teil unserer Fraktion unterstützt wie der Ständerat die Überführungspflicht; diese ist ein wichtiges Mittel, um erneuerbare und synthetische Treibstoffe zu fördern. Gerade für die Autobranche ergeben sich hier auch grosse Chancen, die man jetzt packen kann. Wir können so zudem ein effektives und effizientes Finanzierungsmodell aufgleisen.

Wenn wir es ernst meinen mit der Förderung von fossilfreien Treibstoffen, wenn wir diese Innovationen unterstützen wollen, dann entstehen Kosten. Ohne diese verbrauchergerechte Variante werden wir die Kosten am Ende über die Staatskasse bezahlen. Ich bitte alle, die hier drin jeweils flammende Voten für die Lenkung halten, dies in ihre Entscheidung einzubeziehen.

Die Version der nationalrätlichen Kommission bei diesem Abschnitt ist eine Kombination des bundesrätlichen Entwurfes und des ständerätlichen Beschlusses. Die Kommission will zwischen 3 und 10 Prozent erneuerbare Treibstoffe, gleichzeitig will sie aber auch am Preisdeckel von maximal 5 Rappen pro Liter festhalten und so sicherstellen, dass eine Kostenexplosion an der Tanksäule unmöglich ist. Zudem ist es wichtig, zu wissen, dass gemäss Berechnungen ein Anteil von 3 Prozent mit deutlich weniger als 5 Rappen zu erreichen ist, nämlich mit etwa 2 bis 3 Rappen. Das ist für den normalen Verbraucher an der Tanksäule nicht spürbar.

Ein anderer Teil unserer Fraktion möchte diese Überführungspflicht jedoch nicht und unterstützt demzufolge den Antrag der Minderheit Imark.

Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe will unsere Fraktion bei 120 Franken belassen. Viele von uns sehen die positiven Aspekte einer Erhöhung grundsätzlich durchaus. Die Kompetenzerteilung an den Bundesrat erachten wir jedoch als Element, das von den Gegnern bei einem allfälligen Referendum als Einfallstor genutzt werden kann, selbst wenn der Bundesrat diese Kompetenz gar nicht zu nutzen gedenkt, wovon ausgegangen werden muss. Aus diesem Grund verzichten wir lieber darauf und unterstützen bei Artikel 29 Absatz 2 den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Kommen wir noch zur Abgabe Allgemeine Luftfahrt, zur Privatjetabgabe. Unsere Fraktion ist der Überzeugung, dass die Abgabe auf Privatjetflüge eine mehrheitsfähige Massnahme ist. Sie wird wohl kaum Lenkungswirkung haben - das geben wir zu -, weil die betreffenden Personen in Anbetracht des Preises, welchen sie für einen Privatflug ohnehin zahlen, diese Abgabe kaum wahrnehmen. Sie ist aber gleichwohl wichtig, weil gerade von diesen Personen, die durch solche Flüge einen übermässigen Treibhausgasausstoss generieren, eine Abgabe verlangt werden kann. Dieser Betrag kann dann für Klimaschutzmassnahmen eingesetzt werden. Damit schliesse ich und bitte Sie, die Privatjetabgabe zu unterstützen.