Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-20

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-20

Wortprotokoll

Bei Block 2 komme ich zuerst zur Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure gemäss der Artikel 28b bis 28e: Für die Finanzierung der Kompensationspflicht sollen die Treibstoffimporteure wie bisher einen Kompensationsaufschlag an der Tanksäule erheben können. Der Bundesrat sieht vor, diesen auf 5 Rappen pro Liter Treibstoff zu beschränken. Das entspricht dem heutigen Aufschlag. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt nun eine leichte Anpassung bei Artikel 28c Absatz 3: Der maximale Aufschlag soll bei 5 Rappen bleiben, neu soll er aber im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2030 gelten. Damit wäre es zum Beispiel möglich, während einer bestimmten Periode an der Tanksäule mehr als 5 Rappen zu erheben. Dies würde zwar die Flexibilität für die Treibstoffimporteure erhöhen, um Anfangsinvestitionen zu tätigen. Allerdings wäre das Instrument für die Kunden weniger transparent und nachvollziehbar. Wenn man hier ein Referendum verhindern will, sollte man dieser Flexibilisierung nicht zustimmen.

Ich bitte Sie entsprechend, dem Minderheitsantrag Vincenz zu dieser Bestimmung zu folgen. Denn eine Flexibilisierung könnte bedeuten, dass der Aufschlag dann relativ kurzfristig bei 8 statt bei 5 Rappen liegen könnte, und niemand würde gewährleisten, dass er dann wieder reduziert wird. Eine solche Reduktion können Sie nicht garantieren. Sie haben vorhin die Berechnung von Herrn Imark gehört: Das tönte, wie es dann eben auch bei einem Referendum tönen könnte. Das sollten Sie verhindern, das können Sie verhindern, indem Sie hier der Minderheit Vincenz zustimmen.

Ich komme zum zweiten Bereich, in dem ein Aufschlag beantragt wird, der jetzt hier intensiv diskutiert wurde. Das ist die Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe im Landverkehr. In den Artikeln 28f bis 28i geht es um die Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass die Treibstoffimporteure 5 bis 10 Prozent der Verkehrsemissionen direkt dadurch vermindern sollen, dass sie erneuerbare Treibstoffe in Verkehr bringen. Die Überführungspflicht erhöht aber auch hier den Preis für die Treibstoffe an der Tanksäule. In Kenntnis dieser Situation hat dies bereits viel zu reden gegeben. Sie haben ja auch die entsprechenden Medienberichte gesehen.

Als Antwort darauf hat der Ständerat einen Kostendeckel von 5 Rappen eingeführt und die mengenmässigen Bedingungen gestrichen. Die Branche soll aber gemäss Formulierung des Ständerates so viele erneuerbare Treibstoffe in Verkehr bringen, wie es dieser Deckel zulässt. Ohne eine Vorgabe, wie viele Treibstoffe in Verkehr gebracht werden müssen, haben die Importeure keinen Anreiz, möglichst tiefe Preise zu verhandeln. Ihre Kommission hat dies angepasst und wieder eine prozentuale Vorgabe ergänzt. Den Kostendeckel von 5 Rappen pro Liter hat sie aber belassen.

Wir haben nun zwei Minderheiten zu dieser Überführungspflicht, beide vertreten von Nationalrat Imark. Die eine Minderheit möchte die Überführungspflicht ganz streichen. Man würde die Überführung erneuerbarer Treibstoffe in diesem Fall wieder über die Kompensationspflicht abwickeln. Zudem will die Minderheit bei der Mehrwertsteuer das Prinzip der Haushaltneutralität streichen. So sollen Steuerausfälle, die sich aufgrund der Steuererleichterungen bei den biogenen Treibstoffen ergeben, nicht mehr kompensiert werden.

Gegen eine Streichung spricht vor allem die Tatsache, dass die Treibstoffimporteure weniger Spielraum für Auslandmassnahmen erhalten, da dann weniger Geld zur Verfügung steht. Zudem ermöglicht die Überführungspflicht zusammen mit Artikel 35d USG auch den Einsatz von massenbilanzierten erneuerbaren Brenn- und Treibstoffen. Für eine solche Streichung spricht dagegen der Umstand, dass die neue Massnahme politisch - Sie haben das gesehen - eben sehr umstritten ist. Mit der Überführungspflicht wird der Treibstoffpreis um maximal zusätzliche 5 Rappen verteuert.

Benzinpreise haben es an der Urne schwer. Mit dem Festhalten an der Überführungspflicht steigt die Gefahr, dass bei einem Referendum wieder, wie vor zwei Jahren, mit dem Benzinpreis argumentiert werden könnte und wir dann vor einem veritablen Scherbenhaufen stehen, indem wir dann überhaupt kein CO2-Gesetz haben. Vor diesem Hintergrund bitte ich darum, die Überführungspflicht zu überdenken.

Wenn eintreten sollte, was Herr Bäumle vorhin gesagt hat, nämlich dass hier verschiedene Parteien aus unterschiedlichen Gründen für die Minderheit Imark stimmen würden, wäre das jetzt für das Standhalten dieses Gesetzes vor einem Referendum nicht tragisch und aus meiner Sicht auch kein Problem. Ich bitte Sie, das wirklich zu bedenken. Denn der Bundesrat - nicht nur ich, sondern auch meine Vorgängerin - hat dies nach der Abstimmung klar gesagt: Wir machen ein Gesetz ohne zusätzliche Abgaben und Steuern. Wir haben das der Bevölkerung auch vor der Abstimmung mehrfach versprochen. Hier können wir nun definieren, dass wir Leih halten. Ich sage dies im Bewusstsein, dass der Bundesrat diese [PAGE 2518] Überführung in der Botschaft vorgeschlagen hat. Da liegt eine gewisse Ambivalenz vor - das gibt es manchmal. Aber ich glaube, wir sind jetzt einige Zeit, fast zwei Jahre, weiter. Wir wissen in der Zwischenzeit auch, dass Synfuels eben eher knapp werden und für diesen Flugbetrieb dringend notwendig wären. Vor dem Hintergrund dieser Argumente bitte ich Sie, hier richtig und weise zu entscheiden.

Zur Beimischpflicht für erneuerbare und emissionsarme Flugtreibstoffe: Auch im Luftverkehr sollen vermehrt erneuerbare Treibstoffe eingesetzt werden. Die Vorlage verpflichtet Anbieter von Flugtreibstoffen dazu, dem Flugpetrol erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen, wenn das Flugzeug in der Schweiz betankt wurde. Seit der Debatte im Ständerat in der Herbstsession ist klargeworden, dass die Beimischpflicht direkt über das Luftverkehrsabkommen mit der EU umgesetzt werden kann, und zwar mit der Übernahme der betreffenden EU-Verordnung durch die Schweiz. So ist sichergestellt, dass die inländische Luftbranche die gleichen Rahmenbedingungen erhält wie ihre europäische Konkurrenz. Eine direkte Übernahme ermöglicht eine zeitnahe Harmonisierung, verhindert zusätzlichen Vollzugsaufwand und dient der Rechts- und Planungssicherheit der betroffenen Akteure.

Ich habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass Nationalrat Bäumle auch auf den Antrag der Mehrheit umgeschwenkt ist und seinen Minderheitsantrag nicht mehr zur Abstimmung empfiehlt. Ich bitte darum, diese Tür offen zu lassen und mit der Mehrheit zu stimmen, damit die Luftfahrt über das Luftverkehrsabkommen geregelt werden kann.

Zur CO2-Abgabe auf Brennstoffen gemäss Artikel 29: Ich habe verschiedentlich ausgeführt, dass ich das Gesetz nicht mit zusätzlichen Abgaben belasten möchte. Entsprechend bitte ich Sie, mit der Mehrheit zu stimmen.

Gleiches gilt, was die Abgabe Allgemeine Luftfahrt betrifft: Ich bitte Sie hier, mit der Minderheit Jauslin zu stimmen, das heisst, keine allgemeine Abgabe zu erheben. Ich glaube, wir können das in guten Treuen tun, zumal die Organisation der privaten Businessflieger in einer Absichtserklärung die Bereitschaft festgehalten hat, auf freiwilliger Basis Kompensationen zu tätigen und künstlichen Treibstoff einzusetzen.

Zur Verwendung der Erträge der CO2-Abgabe im Gebäudeprogramm: Wie bis anhin soll ein Teil der Erträge zweckgebunden werden. Der Grossteil kommt dem Gebäudeprogramm zugute, ein kleiner Teil der Förderung erneuerbarer Energien und weiterer Technologien zur Verminderung der Treibhausgase. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, den zweckgebundenen Anteil auf 49 Prozent anzuheben. Der Ständerat hat dies abgelehnt. Er möchte bei maximal einem Drittel bleiben. Ihre Kommission hat dies so bestätigt. Diesen Entscheid gilt es zu akzeptieren. Ich will darauf hinweisen, dass dies zur Folge hat, dass wir das Gebäudeprogramm nicht mehr im bisherigen Umfang weiterfinanzieren können. In diesem Zusammenhang muss man einfach berücksichtigen, dass wir immerhin 200 Millionen Franken jährlich für Heizungsersatzmassnahmen haben, die durch das Klima- und Innovationsgesetz sichergestellt sind. Wir sind hier an der Ausarbeitung der Verordnungen, die dann gemeinsam mit dem CO2-Gesetz, nach Möglichkeit per[NB]1.[NB]Januar 2025, in Kraft treten sollen. Von daher ist auch eine gewisse Abfederung möglich.

Es gibt eine Minderheit Jauslin bei Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe abis. Dort geht es um die indirekte Nutzung von Geothermie zur Wärmebereitstellung. Der Bundesrat lehnt den Minderheitsantrag Jauslin ab. Es ist nicht sinnvoll, Tiefen und Temperaturgrenzen in das Gesetz aufzunehmen. Die Kantone sind für ihren Untergrund selbst zuständig. Eine Vorgabe auf Bundesebene ist nicht opportun. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Jauslin abzulehnen.

Dann erlaube ich mir noch eine weitere Bemerkung zu Artikel 34a: Die Mehrheit der Kommission hat Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe e neu hinzugefügt. Er schlägt eine Unterstützung der saisonalen Energiespeicherung vor. Diese Thematik ist relevant, aber sehr umfassend. Die Massnahme in Artikel 34 erfordert technologische Abklärungen und zusätzliche finanzielle Mittel. Ich erinnere an die nicht ausreichenden Mittel des Gebäudeprogramms. Der Bundesrat empfiehlt, die saisonale Speicherung wie bis anhin mit den bestehenden Mitteln der Energieforschung zu unterstützen. Ich bitte Sie deshalb, die Ergänzung abzulehnen, verlange aber hier in Anbetracht der Mehrheit keine Abstimmung. Wir werden die Frage in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat nochmals anschauen.