Lexipedia

David Eugen · Ständerat · 2003-03-20

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Ich denke, diese Regel ist eine jener Regeln, die ihre Bedeutung erst in der Anwendung erhalten werden. Entweder gelingt es mit dieser Regel, die Situation des Alleinimporteurs, die wir in der Schweiz haben, zu brechen, oder es muss im Bereich des Immaterialgüterrechtes eine Korrektur vorgenommen werden. Leider ist es der Kommission nicht gelungen, einen Konsens darüber zu finden und im Patentrecht eine Regel zu schaffen.

Nichtsdestotrotz - darüber bin ich sehr froh - hat der Kommissionspräsident in seinem Einleitungsvotum erklärt, dass der so genannte Doppelschutz als Missbrauchstatbestand betrachtet werden muss, und dementsprechend kann natürlich, gemäss dieser Regel und nach Artikel 5 des Kartellgesetzes, gegen diese Praktiken angegangen werden. Es wird aber sehr wichtig sein, dass sich bereits der Patentrichter mit dem Wettbewerbsrecht auseinander setzt, sich mit der Weko in Verbindung setzt und die Frage prüfen lässt, ob ein Missbrauchstatbestand im Sinne von Artikel 5 des Kartellgesetzes vorliegt, wenn er seine vorsorglichen Verfügungen trifft und bevor er seine Verbote ausspricht.

Ausserdem ist es sehr wichtig, dass die Weko bei der Beurteilung, ob ein Missbrauch vorliegt, die Preisdifferenz, die noch nicht als Missbrauch gilt, nicht zu hoch ansetzt. Sie darf nach meiner Überzeugung nicht über 5 Prozent liegen. Mit anderen Worten: Es wird sehr stark von der Praxis der Wettbewerbskommission abhängen, ob aus dieser Norm wirklich eine Norm wird, die die fehlende Teilnahme der Schweiz am europäischen Binnenmarkt als Hilfskonstruktion auch bezüglich des Preiswettbewerbes einigermassen ausgleichen kann.