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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2023-12-20

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-20

Wortprotokoll

Ich fasse Ihnen im Folgenden die Position der Mitte-Fraktion bei Block 3 des CO2-Gesetzes kurz zusammen. Wir werden im Wesentlichen jeweils der Kommissionsmehrheit folgen.

Bei Artikel 37a zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene unterstützen wir die Kommissionsmehrheit. Der Schienenverkehr ist eine gute Möglichkeit, Emissionen aus dem Flugverkehr zu vermeiden. Das Angebot an Nachtzügen ist heute sehr gut ausgelastet. Hier gibt es noch Ausbaupotenzial, und wir sollten darauf hinarbeiten, es auszuschöpfen. 30 Millionen Franken pro Jahr aus den Erlösen der Versteigerung von Emissionsanleihen für den Schienenverkehr sind dazu ausreichend. Eine Fixierung auf mindestens die Hälfte der Erlöse lehnt die Mitte-Fraktion ab.

Bei Artikel 37c Absatz 1bis geht es darum, was mit den Bussgeldern passieren soll, die bei Verstössen gegen die Kompensations- und Beimischpflicht fällig werden. Wir unterstützen die Logik der Kommissionsmehrheit, dass diese Erlöse in den Klimabereich und nicht in die allgemeine Staatskasse fliessen sollen. Sie sollen für die Finanzierung von Anpassungsmassnahmen verwendet werden. Diese Ergänzung ist sinnvoll, denn wir wissen heute, dass in den kommenden Jahrzehnten hohe Kosten für die Anpassung unserer Wirtschaft und Gesellschaft auf uns zukommen. Denken wir etwa an Herausforderungen in der Landwirtschaft wie Dürren oder Starkregen oder an den Schutz vor zunehmenden Naturgefahren wie Steinschlag, Hochwasser und vielem mehr. Mit der Ergänzung durch Artikel 37c Absatz 1bis können wir hier einen Anfang machen. Weitere Massnahmen müssen folgen.

Bei Artikel 41b zur Förderung von Ladestationen wird die Mehrheit der Mitte-Fraktion die Anstossfinanzierung für Basisinstallationen von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge unterstützen. Diese Fördermassnahme setzt da an, wo es besondere Hürden gibt, nämlich bei Mehrparteiengebäuden - z.[NB]B. bei Stockwerkeigentümern -, bei Betrieben mit Autos, die oft den ganzen Tag parkiert sind, und bei öffentlichen Parkplätzen. Es ist zu betonen, dass Einfamilienhäuser hier klar ausgenommen sind.

Der Ständerat hat eine Anstossfinanzierung ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Damit können wir uns nicht einverstanden erklären. Im Sinne eines Kompromisses geht die Mehrheit der UREK-N aber einen Schritt auf den Ständerat zu. Das tut sie einerseits beim finanziellen Förderbetrag: Anstelle von 30 Millionen Franken, wie sie der Bundesrat vorschlägt, sollen jährlich maximal 20 Millionen Franken aus den Mineralölsteuereinnahmen in diese Massnahme fliessen. Andererseits gibt es eine Begrenzung der Förderung auf die Basisinstallation von Ladestationen, im Unterschied zum Bundesrat, der die gesamten Installationen ins Gesetz geschrieben hätte. Im Ständerat wurde argumentiert, dass der Staat nicht für die Eigentümer aufkommen muss. Indem die Förderung auf die Basisinstallation begrenzt wird, kann sichergestellt werden, dass auch Private ihren Teil zur Finanzierung der Ladeinfrastruktur beitragen müssen.

Bei der Frage, wie Lastwagen mit nicht fossilen Antrieben bei der Schwerverkehrsabgabe behandelt werden sollen, unterstützt die Mitte-Fraktion einen Kompromiss. Der Ständerat hatte den Entwurf des Bundesrates für eine Befreiung von elektrisch betriebenen Lastwagen von der LSVA abgelehnt. Wir denken, dass eine differenzierte Befreiung von der Abgabe sinnvoll ist. Diese soll sowohl für elektrische Antriebe wie auch für Wasserstoffantriebe oder andere alternative Treibstoffe gelten.

Zusammenfassend: Die Mitte-Fraktion wird überall der Mehrheit folgen. Bei Artikel 41b hat sie Stimmfreigabe beschlossen.