Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2023-12-20
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-20
Wortprotokoll
Ziff.[NB]2 [GZ]
Antrag der Mehrheit [GZ]
Art. 4 Abs. 1bis[GZ]
Für Fahrzeuge, die elektrisch oder mit erneuerbaren Treibstoffen betrieben werden, gilt eine nach Technologie differenzierte LSVA-Reduktion. Diese gilt bis zum 31.[NB]Dezember 2030 für acht Jahre ab der Erstinverkehrsetzung.
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Jauslin, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Molina, Munz, Schneider Schüttel, Suter)[GZ]
Art. 4 Abs. 1bis[GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Antrag Giezendanner[GZ]
Art. 4 Abs. 1bis[GZ]
Für Fahrzeuge, die elektrisch oder mit erneuerbaren Treibstoffen betrieben werden, gilt eine nach Technologie differenzierte LSVA-Reduktion. (Rest streichen)
Schriftliche Begründung [GZ]
Es ist richtig und wichtig, dass möglichst rasch sämtliche[NB]Nutzfahrzeuge mit emissionsarmen Antrieben von einer LSVA-Rabattierung (nicht: Befreiung) profitieren sollen. Damit kann die Defossilisierung des Schwerverkehrs beschleunigt werden - zugunsten von Umwelt und Klima. Die Verbindung des richtigen Grundsatzes mit einer 8-Jahres-Frist ab Inverkehrsetzung eines Fahrzeugs, wie es die Mehrheit der UREK-N beantragt, ist jedoch nicht zielführend, dies aus folgenden Gründen:
1.[NB]Unterschiedliche Besteuerung: Eine 8-Jahres-Regelung ab Inverkehrsetzung führt dazu, dass für gleiche Fahrzeuge zum gleichen Zeitpunkt unterschiedlich viel LSVA zu bezahlen wäre. Beispiel: Ein E-LKW, der 2029 in Verkehr gesetzt wird, würde bis 2037 von Rabatten profitieren. Dasselbe Fahrzeug (typengleich, identische Emissionswerte), 2031 in Verkehr gesetzt, wäre sofort voll besteuert - während ersterer LKW weniger bezahlt!
2.[NB]Wettbewerbsverzerrung: Grosse Transportunternehmen mit genügend Eigenkapital, Liquidität oder Kreditwürdigkeit könnten 2029/2030 noch Grossinvestitionen tätigen und würden dann acht Jahre lang LSVA-Rabatte erhalten. Kleine Betriebe, d.[NB]h. die ganz grosse Mehrheit der Branche, hätten diese Möglichkeit nicht - was den Wettbewerb zu ihrem Nachteil verfälscht, mit verheerenden Folgen für den KMU-geprägten Transportmarkt Schweiz. Zu befürchten sind Firmenschliessungen infolge einseitig wirksamer staatlicher Regulierung.
3.[NB]Präjudiz statt Gesamtkonzept: Das Bundesamt für Verkehr arbeitet seit Längerem an einer grundlegenden LSVA-Reform. Im Januar/Februar 2024 soll eine Vernehmlassung eröffnet werden, wie im Verlagerungsbericht angekündigt wird. Es ist daher falsch, jetzt schon ein Präjudiz für acht Jahre zu schaffen, ohne ein Gesamtkonzept zu haben.
[VS]
Ch. 2[GZ]
Proposition de la majorité [GZ]
Art. 4 al. 1bis[GZ]
Pour les véhicules à propulsion électrique ou utilisant des carburants renouvelables, le taux de réduction de la RPLP varie selon la technologie utilisée. Cela vaut jusqu'au 31 décembre 2030 pour huit ans à compter de la première mise en circulation.
[VS]
Proposition de la minorité [GZ]
(Jauslin, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Molina, Munz, Schneider Schüttel, Suter)[GZ]
Art. 4 al. 1bis[GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
[VS]
Proposition Giezendanner [GZ]
Art. 4 al. 1bis[GZ]
Pour les véhicules à propulsion électrique ou utilisant des carburants renouvelables, le taux de réduction de la RPLP varie selon la technologie utilisée. (Biffer le reste)