Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-03-20
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Drei kurze Bemerkungen: Ich stelle fest, dass Eintreten nicht bestritten ist und der Revisionsentwurf eine gute Aufnahme gefunden hat. Kollege David hat gewisse Vorbehalte angebracht; ich bin mit ihm einig, dass wir die Folgen dieses Gesetzes anschauen müssen.
Ich darf aber davon ausgehen, dass das Instrumentarium, das wir hier schaffen, dem entspricht, was man auch in anderen Staaten hat. Wir gehören natürlich dem europäischen Binnenmarkt nicht an und haben damit die regionale Erschöpfung nicht. Daran können wir nichts ändern. Denn für die Einführung dieser regionalen Erschöpfung bräuchte es zwei, nämlich nicht nur die Schweiz, sondern auch die Europäische Union. Wir haben uns sagen lassen - das schreibt der Bundesrat auch in seinem Bericht -, dass auf der anderen Seite im Moment keinerlei Anstalten gemacht werden, uns hier entgegenzukommen. Das heisst nicht, dass man sich nicht immer wieder bemühen muss, aber der Entscheid liegt nicht in unserer Hand. Dieses Instrument können wir nicht einfach selber einführen. Wenn wir zur internationalen Erschöpfung übergingen und die übrigen Aspekte, die neben dem Wettbewerbsrecht eben auch eine Rolle spielen, ausser Acht liessen, dann würden wir - so meine ich - eine schlechte Haltung einnehmen, weil wir hier eine Gesamtabwägung vornehmen müssen. Die Frage der Erschöpfung ist eine höchst politische, und sie muss letztlich von Bundesrat und Gesetzgeber entschieden werden.
Noch ein Wort zu Artikel 49a, der noch zu reden geben wird - wir haben es jetzt schon gehört -: Natürlich haben wir alle gelernt, dass man andere nicht "verpfeift", sondern dass der Grundsatz gilt, "Mitgegangen, mitgefangen", und dass man deshalb schweigt. Aber wir haben von unseren Eltern auch gelernt, dass man hinsteht und sagt: "Jawohl, das habe ich gemacht, und dazu stehe ich", wenn man etwas Unrechtes getan hat. Diese Diskussion werden wir noch führen, und in diesem Spannungsfeld werden wir entscheiden müssen. Ich glaube, man darf nicht davon ausgehen, dass harte Kartelle und wettbewerbshemmende Absprachen eigentlich Gentlemen's Agreements seien, die zu keiner entsprechenden Schädigung führen.
Zuletzt eine Bemerkung über den Doppelschutz: Auch ich bedaure, Frau Beerli, dass wir diese Doppelschutzfrage nicht gelöst haben. Ich glaube, wir hätten eine gute Regelung gehabt. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Ich möchte nur so viel sagen: Die Tatsache, dass wir dieses Problem des Doppelschutzes überhaupt haben, beruht ja eben gerade darauf, dass wir zwar im Markenrecht und im Urheberrecht die internationale Erschöpfung kennen, hingegen im Patentrecht die nationale. Das ist eine besondere Konstellation, die sich stellt, und wir werden hier eine Antwort finden müssen.