Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-21
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-21
Wortprotokoll
Ich nehme gerne Stellung zu den verschiedenen Minderheitsanträgen.
Zum Antrag der Minderheit I (Imark) zu Artikel 10 Absätze 1 und 1ter: Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, da die Nutzung der Windenergie durchaus ein wichtiger Teil der Winterversorgung bleibt und gerade in diesem Bereich sehr lange Verfahren stattfinden, Verfahren, die zum Teil über zwanzig Jahre dauern. Da wir von Beschleunigung sprechen: In diesem Bereich tut eine Beschleunigung unbedingt not. Die Bevölkerung kann auch bei neuen Projekten mitreden; hier ist es einfach notwendig, dass die Kantone das entsprechend vorsehen.
Damit komme ich zu Artikel 14a Absatz 1. Die Mitsprache der Bevölkerung ist auch für mich ein wichtiger Punkt. Die Mehrheit will im Gesetz explizit festhalten, dass die Kantone vorsehen können, dass den Standortgemeinden in diesem Verfahren jeweils ein Zustimmungsrecht gewährt werden soll. Dies erachte ich als sinnvoll. Bereits nach dem Entwurf des Bundesrates haben die Kantone dafür zu sorgen, dass die Gemeinden frühzeitig in das Plangenehmigungsverfahren einbezogen werden. Dies würde auch bedeuten, dass Sie den Gemeinden ein Vetorecht einräumen. Dies entspricht der Variante, die wir in der Kommission dann auch eingebracht haben. Ich unterstütze es sehr, dass die Kommission hier, ausgehend von der Variante des Bundesrates, etwas klarer dargelegt hat, dass die Mitsprache der Gemeinden möglich ist. Ich erachte das als zentral dafür, dass diese Vorlage dann auch mehrheitsfähig ist.
Die Minderheit II (Jauslin) will es beim bundesrätlichen Entwurf belassen. Ich bitte Sie, wie soeben gesagt, den Antrag dieser Minderheit abzulehnen, da die aktuelle Mehrheitsversion eigentlich mehr Klarheit und eine bessere Ausgangslage für die Gemeinden bringt.
Der Minderheitsantrag III (Rüegger) wurde zurückgezogen.
Die Minderheit IV (Graber) will der Standortgemeinde im Bundesrecht ein uneingeschränktes Zustimmungsrecht im Plangenehmigungsverfahren gewähren. Da greifen Sie dann sehr stark in die Kompetenz der Kantone ein. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Auch die Minderheit V (Imark) will der Standortgemeinde von Bundesrechts wegen ein Zustimmungsrecht gewähren, ohne dass das kantonale Recht etwas anderes vorsehen kann. Denken Sie hier auch noch etwas an die Souveränität der Kantone.
Die Minderheit I (Imark) will die Windenergieanlagen generell vom kantonalen Plangenehmigungsverfahren ausnehmen. Ich bitte Sie hier, wie gesagt, der Mehrheit zuzustimmen, auch in Anbetracht dessen, dass mehrere Kantone die Nutzungsplanung für Windenergieanlagen bereits im Kanton angesiedelt haben, und diese Rangordnung möchten wir hier nicht grundsätzlich über den Haufen werfen.
Dann komme ich zu Artikel 14a Absatz 2 betreffend Kompetenzmassnahmen. Solange das kantonale Recht nicht umgesetzt ist, können die Kantone gemäss Entwurf des Bundesrates eine Regelung auf Verordnungsebene vornehmen. Die Minderheit beantragt Ihnen, diesen Absatz zu streichen. Dies hätte zur Folge, dass das konzentrierte Plangenehmigungsverfahren in einem Kanton erst dann zur Anwendung kommen kann, wenn der Kanton ein solches Verfahren geschaffen hat. Artikel 14a Absatz 2 ermöglicht es, dass das konzentrierte Plangenehmigungsverfahren unmittelbar nach Inkrafttreten des Beschleunigungserlasses angewendet wird und dass die Verfahrensbeschleunigung damit sofort greift. Ich habe es gesagt: Wir brauchen mehr Strom, wir brauchen rasch mehr Strom, und deshalb sollte man hier nicht noch auf kantonale Gesetzgebungsverfahren warten müssen. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, Absatz 2 dieses Artikels so zu belassen und den Minderheitsantrag Imark auf Streichung abzulehnen.
Der Minderheitsantrag II (Munz) zu Artikel 14a Absatz 7 und zur Frage des Rückbaus wurde zurückgezogen. Ich denke, es ist sinnvoll, dass beim Rückbau zwar alles, was sichtbar ist, zurückgebaut und der Boden wieder urbar gemacht werden muss, aber tief in den Boden eingelassene Fundamente nicht mehr auszugraben, ergibt aus Gründen des Landschaftsschutzes und aus Sicht der Landwirtschaftsnutzung durchaus Sinn. Umgekehrt gesagt: Es ist kaum sinnvoll, metertiefe Fundamente wieder auszugraben. Der betreffende Antrag wurde bekanntlich zurückgezogen.
In Artikel 14a Absatz 8 will die Mehrheit eine Koordination bei Anlagen, die mehrere Kantonsgebiete umfassen. Dagegen will die Minderheit Jauslin diese Bestimmung streichen. Ich stehe dem neutral gegenüber, es gibt die Möglichkeit, das so oder anders zu tun. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass sich die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) in einem Brief gegen die Version der Mehrheit gewehrt hat. Gemäss BPUK sei der Antrag nicht praxistauglich und würde zu unerwünschten Resultaten führen, wenn sich zwei Kantone nicht einig wären; für kantonsübergreifende Projekte gebe es bewährte Verfahren. Folglich würde ich das den Kantonen überlassen und hier der Minderheit Jauslin auf Streichung dieses Absatzes zustimmen.
Bei Artikel 14d verlangt die Mehrheit ein öffentliches Datenregister für Solar- und Windenergieanlagen. Für mich ist es fraglich, ob es ein solches Register wirklich braucht. Es scheint mir etwas gar bürokratisch, wenn wir hier noch ein Register aufbauen. Die Berichte der Umweltverträglichkeitsprüfung sind nach Artikel 10d des Umweltschutzgesetzes ohnehin öffentlich zugänglich. Zudem sind auch die Grundlagen für die Festlegung von Eignungsgebieten im kantonalen Richtplan nach Artikel 4 des Raumplanungsgesetzes im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens in geeigneter Weise öffentlich zugänglich zu machen. Wir haben also hier bereits die notwendige Transparenz für die Öffentlichkeit. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Rüegger zuzustimmen und damit Artikel 14d zu streichen.
Nun komme ich zur Frage der Verlängerung des "Solar-Expresses" und damit zu Artikel 71a Absatz 4. Die Minderheit Jauslin beantragt hier eine Abweichung von einer Bestimmung des geltenden Rechtes, die im Rahmen des "Solar-Expresses" in das Energiegesetz aufgenommen wurde. Mit dem Hinweis, dass der Zeitpunkt des Netzanschlusses problematisch sein kann, soll die Frist vom 31.[NB]Dezember 2025, bis zu der die produzierte Elektrizität mindestens teilweise im Stromnetz eingespiesen werden muss, um einen Anspruch [PAGE 2568] auf die vorgesehene Einmalvergütung zu erhalten, um drei Jahre verlängert werden.
Projektanten von alpinen Solaranlagen stehen unter hohem Zeitdruck. Das ist klar, das ist mit dem "Solar-Express" auch so gewollt. Die Projektanten müssen zwei zeitliche Hürden überwinden: Bis Ende 2025 muss ihr Projekt öffentlich aufgelegt sein, und ebenfalls bis Ende 2025 müssen mindestens 10 Prozent der Anlageleistung ins Netz eingespiesen werden. Die erste Hürde scheint mir kein Problem darzustellen, die öffentliche Auflage sollte bis dann möglich sein. Bei der zweiten Hürde kann es durchaus knapp werden: Bis eine rechtskräftige Baubewilligung und ein bewilligter Netzanschluss vorliegen müssen und ein erheblicher Baufortschritt erreicht sein muss, verbleiben jetzt nur noch zwei Jahre. Das ist sehr anforderungsreich. Vor diesem Hintergrund kann diese Verlängerung Sinn machen.
Ich bitte Sie trotzdem, sie abzulehnen. Ich bin der Meinung, es würde ein falsches Signal aussenden, wenn wir die Frist schon jetzt verlängern würden und damit auch etwas Druck wegnähmen. Diese Planungen sollen mit vollem Druck vorangetrieben werden. Was ich aber hier versichern kann, ist, dass der Bundesrat die Förderung der speziell teuren alpinen Anlagen für die Zeit nach 2025 auch durch eine Verordnungsanpassung erreichen kann, und zwar durch eine Erhöhung des Höhenbonus bei den gewöhnlichen Einmalvergütungen, sodass die gleiche Vergütung, wie sie gemäss "Solar-Express" möglich ist, auch längerfristig möglich sein wird. Mit dieser Aussage möchte ich den Projektanten auch Investitionssicherheit geben. Ich rufe sie dazu auf, sich zu bemühen, nach Möglichkeit diese Frist einzuhalten. Wir wollen hier den Druck aufrechterhalten. Wenn es aber mit dieser Frist nicht möglich ist, kann ich ihnen in Aussicht stellen, dass ich dem Bundesrat eine Verordnungsänderung unterbreiten werde, die es ermöglicht, dass die Förderung, wie sie heute gemäss "Solar-Express" erfolgt, fortgesetzt wird. Ich glaube, das sollte Sicherheit geben. So können Sie diese Verlängerung auf Gesetzesebene getrost ablehnen, im Bewusstsein, dass dann eben die Verordnungsänderung kommen wird.
Dann habe ich bereits in meinem Eintretensvotum gesagt, dass ich zwar Verständnis dafür habe, dass in Anbetracht nach wie vor grosser Opposition gegen Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie ein Antrag zur Einschränkung des Beschwerderechts vorliegt. Aber ich bitte Sie, ihn im Interesse dieser Beschleunigungsvorlage abzulehnen, auch im Interesse des Mantelerlasses, der noch nicht unter Dach und Fach ist. Eventuell müssen wir im nächsten Sommer darüber abstimmen. Das wissen wir erst Mitte Januar, wenn wir sehen, ob die Unterschriften für das Referendum zusammengekommen sind oder nicht. Ich habe es gesagt: Sie sollten das Kind jetzt nicht mit dem Bade ausschütten.
Wir haben hier vier konkrete Beschleunigungsmassnahmen. Die tun niemandem weh. Sie werden aber dem raschen Zubau bei der Stromproduktion helfen. Das mit diesem zusätzlichen Antrag infrage zu stellen wäre schade, dies insbesondere auch deshalb, weil dieser Antrag generell auf Vorhaben von nationalem Interesse zielt. Wir würden also ganz generell über eine Einschränkung bei der Verbandsbeschwerde diskutieren, nicht nur auf erneuerbare Energien bezogen. Das scheint mir im Rahmen dieser bescheidenen, sage ich jetzt einmal, aber wichtigen Gesetzesänderung unnötig zu sein.
Was die Kernenergie anbelangt, habe ich es Ihnen bereits gesagt. Ich sage es Ihnen nochmals: Ich kann Ihnen garantieren, dass wir nächstes Jahr diese Grundsatzdebatte, wie sie jetzt auch Nationalrat Egger verlangt hat, führen werden und führen müssen, dies im Zusammenhang mit Anträgen, die eingereicht werden, allenfalls auch im Zusammenhang mit einer Initiative, die eingereicht werden wird.
Schliesslich bleibt der Einzelantrag Grossen Jürg: Ich verstehe dieses Anliegen vollumfänglich. Wir sind im Moment am Prüfen, ob das auf Verordnungsebene geklärt werden kann. Aufgrund des eigentlich unbestrittenen Anliegens, dass wir das bidirektionale Laden ermöglichen, sollte die Umsetzung auf Verordnungsebene eigentlich möglich sein. Aber die juristischen Abklärungen haben hier noch kein grünes Licht gegeben. Wir werden sicher in diese Richtung arbeiten. Daher bin ich der Meinung, dass es verfrüht ist, einen solchen Artikel einzufügen. Es ist nicht tragisch, wenn er eine Mehrheit findet, dann arbeiten wir auf dieser Basis weiter. Wenn er[NB]keine[NB]Mehrheit findet, werden wir in der Arbeitsgruppe, wo Swissolar dabei ist, weiterarbeiten und rasch nach einer Lösung suchen. Wenn es dann eine Gesetzesanpassung bräuchte, würden wir diese in die Vernehmlassung zur Beschleunigung bei den Stromnetzen bringen. Damit haben Sie jetzt die Wahl, ob Sie das schon adressieren wollen oder nicht - wenn nicht, kommt das auf jeden Fall später.