AB 332642
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-21
Wortprotokoll
Die Abschaffung des AKW-Neubauverbots, die Teilabschaffung des Verbandsbeschwerderechts und das Vetorecht der Gemeinden sind die Killer der Beschleunigungsvorlage. Die SP-Fraktion würde die Vorlage ablehnen und bekämpfen, kämen diese Anträge durch. Die SP-Fraktion würde sicher auch das Referendum ergreifen, würde das AKW-Neubauverbot fallen.
Brandgefährlich ist der Antrag der Minderheit Vincenz zu Artikel 12 NHG, ein Frontalangriff auf das Verbandsbeschwerderecht. Wer soll der Natur eine Stimme geben, wenn nicht die Umweltorganisationen? Kollegin Vincenz will sogar einen Numerus clausus für beschwerdeberechtigte Organisationen einführen. Das ist absurd, denn es gibt beschwerdeberechtigte Organisationen ohne Einzelmitglieder. Ich gebe hier auch meine Interessenbindungen bekannt: Ich bin Präsidentin von Aqua Viva und Stiftungsrätin der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Beide Organisationen wären betroffen. Die Annahme dieses Antrages würde zum Referendum und zum Absturz der Beschleunigungsvorlage führen.
Oft wird den Umweltverbänden vorgeworfen, mit Einsprachen und Beschwerden den Fortschritt und die Energiewende zu blockieren. Das entspricht nicht der Realität. Das Verbandsbeschwerderecht wird nur genutzt, wenn Gesetze verletzt werden. Es kann ja nicht im Interesse des Parlamentes sein, dass Gesetze verletzt werden. Zwischen 2010 und 2020 wurden rund 750 Wasser-, Wind- und Biomasseprojekte umgesetzt. Im gleichen Zeitraum gab es im Schnitt weniger als sechs Beschwerden pro Jahr. 2022 waren es drei Beschwerden. Eine wurde gutgeheissen, eine wurde abgewiesen, und eine wurde zurückgezogen. Fazit: Das Verbandsbeschwerderecht wird zurückhaltend eingesetzt und hat präventiven Charakter.
Die SP-Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge Imark ab. Die SVP-Fraktion will grundsätzlich die Windkraft aus der Vorlage streichen. Auch wenn die SVP betont, technologieoffen zu sein, tut sie alles, um die Windkraft zu verhindern. Mit Wind können wir die Winterversorgung sichern und gleichzeitig das Klima schützen. Allerdings braucht es auch beim Wind eine Abwägung zwischen Schutz- und Nutzinteressen.
"Technologieoffen" heisst für die SVP "Atomstrom". Sie wird von der ganzen FDP-Fraktion mit einem Einzelantrag unterstützt - das ist ein Novum. Ein gleichlautender Antrag wurde von der SVP-Fraktion bereits vor einem halben Jahr beim Mantelerlass gestellt. Damals blieb sie ohne namhafte Unterstützung der FDP-Fraktion. Offenbar weht jetzt ein anderer Wind. Die FDP-Fraktion hat rechtsumkehrt gemacht, eine beachtliche Leistung in so kurzer Zeit. Weltweit läuft übrigens kein AKW ohne Staatsgarantie. Das sollte der liberalen FDP zu denken geben.
Ein weiterer Knackpunkt ist der Einbezug der Gemeinden. Die SP-Fraktion unterstützt den Entwurf des Bundesrates bzw. den Minderheitsantrag II (Jauslin), der einen frühzeitigen Einbezug der Gemeinden fordert. Den Kantonen und Gemeinden ist es dann überlassen, wie sie das ausgestalten wollen. Der Bund soll das den Kantonen nicht vorschreiben. Mit einem Vetorecht der Gemeinde würde das konzentrierte Verfahren ausgehebelt und die Beschleunigung im Keim erstickt.
Grössere Wind- oder Fotovoltaikanlagen von nationaler Bedeutung betreffen meist mehrere Kantone. Es ist deshalb sinnvoll, einen Leitkanton festzulegen, der das Verfahren steuert. Unterstützen Sie deshalb die Mehrheit, lehnen Sie den Antrag der Minderheit Jauslin ab.
Die SP-Fraktion wird auch mehrheitlich den Minderheitsantrag Jauslin ablehnen, der eine Verlängerung des "Solar-Expresses" fordert. Viele Projektanten haben sich auf die kurzen Fristen eingestellt. Sie hätten das Nachsehen. Danach sollen die Freiflächenanlagen den korrekten gesetzgeberischen Prozess durchlaufen.
Wenn Sie die Beschleunigungsvorlage zum Fliegen bringen wollen, bitte ich Sie, jeweils bei der Mehrheit zu bleiben. [PAGE 2564]