Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-03-20
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Hier schlagen wir Ihnen eine neue Fassung vor. Zukünftig wird es in diesem Zusammenhang drei Arten von Verfügungen geben:
1. die Eröffnung einer Untersuchung;
2. die verfahrensleitenden Verfügungen;
3. die neu vorgesehenen dringlichen Beweisaufnahmen.
Bei Letzerem hat der Bundesrat das bei Kollegialbehörden normale System gewählt, nach welchem ein Mitglied des Präsidiums die Entscheidung trifft. Im Nationalrat wurde [PAGE 333] bemängelt, dass bezüglich der Rekursmöglichkeit nicht alle verfügenden Instanzen aufgezählt worden seien. Namentlich die Variante "Mitglied des Präsidiums" figuriere nicht in der Bestimmung. Der Nationalrat nahm eine umständliche Formulierung an.
Auf Vorschlag der Verwaltung schlägt Ihnen die Kommission hier eine klare, juristisch ebenso verbindliche und sprachlich verständlichere Formulierung vor, welche in unzweideutiger Art und Weise die beschwerdefähigen Zwangsmassnahmen umschreibt.