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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-03-20

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Ich möchte genau das wiederholen, was Kollege Lauri soeben gesagt hat. Ich habe es leider etwas spät gemerkt, aber nachdem die heutige Debatte eigentlich eine erweiterte Kommissionssitzung war, spielt das jetzt auch keine Rolle mehr. Da kann man diese Hausaufgabe für die weitere Bearbeitung im nächsten Rat mitgeben.

Ich finde, dass man diesen Bundesbeschluss kreditrechtlich nicht sauber durchdacht hat. Es ist keine Frage, dass man das noch regeln muss. Sie müssen sich insbesondere folgende Fragen überlegen: Handelt es sich hier um Rahmenkredite? Sind es schon Jahreszusicherungskredite oder sogar Globalkredite? Sie müssen auch klar regeln, ob sie dem Subventionsgesetz unterstehen. Dann ist nämlich die Frage der Teuerung und der Anpassungen automatisch geregelt; dann hat auch das Parlament künftig wieder die Möglichkeit, hier via die Budgetpolitik Einfluss zu nehmen. Oder das Parlament muss jedes Jahr auf Antrag des Bundesrates wieder neue Verpflichtungskredite sprechen. All diese Dinge sind ungeregelt. Das muss man kreditrechtlich neu fassen.

Ich schlage deshalb vor, dass wir diese Entscheidungen aussetzen, dass wir allenfalls über das Prinzip abstimmen, wie sich die Kommission das überlegt hat, aber dass wir die kreditrechtliche Ausarbeitung zuhanden des Zweitrates sauber regeln lassen.