Lexipedia

Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-20

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Es geht nur darum, ob die erste Vertragsdauer mit den Leistungserbringern vier oder sechs Jahre betragen soll. Sie haben entschieden, [PAGE 356] dass die übliche Vertragsdauer vier Jahre beträgt, mit einer Erstreckungsmöglichkeit um zwei Jahre in wirtschaftlich schwierigen Situationen. Entsprechend glaubt die Kommissionsmehrheit, dass bereits eine erste Vertragsdauer von vier Jahren genügt; die Erstreckungsmöglichkeit besteht ja. Wenn wir die erste Dauer auf sechs Jahre erweitern, dann greift einfach der Mechanismus des Gesetzes erst zwei Jahre später, indem alle heutigen Leistungserbringer eine Vertragsdauer von sechs Jahren zugestanden erhalten. Es ist ein zeitlicher Unterschied. Wann sollen unsere Massnahmen zu wirken beginnen, etwas früher oder zwei Jahre später? Die Kommissionsmehrheit sieht vier Jahre, so wie es auch für die folgenden Perioden gilt, als genügend an.

Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-20 | Lexipedia | Lexipedia