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Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-03-20

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Ich bin der Meinung, dass es in unserer Gesellschaft tatsächlich finanziell schwierig geworden ist, Kinder aufzuziehen, und zwar gilt das nicht nur für die Familien mit unteren Einkommen, sondern das geht weit hinauf in den Mittelstand. Schlussendlich sind wir in unserer Gesellschaft darauf angewiesen, dass wir in diesem Land wieder Nachwuchs, wieder Kinder haben, und zwar auch viele. Es geht darum, dass auch im Mittelstand noch mehrere Kinder aufgezogen und erzogen werden können. Ich bin der festen Auffassung, dass es nicht falsch ist, auch im Rahmen der Krankenversicherung Familienpolitik zu betreiben. Wir brauchen unsere Familien, wir brauchen Nachwuchs und müssen überall dort, wo es möglich ist, gute Bedingungen hierfür schaffen. Das ist für mich der Grundsatz, der hier spielt.

Jetzt kommt die Frage, wie wir uns beschränken. Hier ist die Mehrheit gleicher Meinung wie die Minderheit Brunner Christiane: Wir beschränken uns auf das zweite Kind und die folgenden, die wir finanziell besser stellen wollen. Das wollen wir aber, und dort unterscheiden wir uns ganz klar von der Minderheit I (Beerli). Ich meine, wir dürfen hier ein Mehreres tun, als nur die Belastungsgrenzen einzubeziehen, wie sie sonst in Artikel 65 für die Prämienverbilligung festgelegt sind. Wir dürfen hier ein Mehreres tun, und das ist hier die klare Absicht.

Es stellt sich dann die Frage, wie wir vorgehen. Wollen wir das im Bereich der Prämienverbilligung tun, oder sehen wir das im Bereich der Prämie selbst? Ich komme auf diesen Punkt zurück.

Eine zweite Frage stellt sich, die ich zuerst abhandeln möchte: Wollen wir hier noch einmal je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Familien Limiten setzen? Oder ist es möglich, hier ein administrativ einfaches System zu wählen, das im Prinzip alle Kinder einbezieht?

Sehen Sie, ich komme aus dem Kanton Thurgau, und wir haben bei der Prämienverbilligung schon lange ein solches System. Wir nehmen lediglich noch das Vermögen - das ist einfach zu eruieren - als Limite und gewähren die Prämienverbilligung Leuten mit hohen Vermögen nicht. Wenn Sie die Statistik ansehen, werden Sie feststellen, dass bei uns rund 90 Prozent der Kinder die Prämienverbilligung erhalten, und ich finde das richtig so. Es ist administrativ sehr einfach; das muss man auch einmal sehen.

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Wenn ich dann höre, dass dies falsch sei, weil sich irgendwelche Millionäre im Kanton Zürich enervieren, weil sie Prämienverbilligungen erhalten, muss ich zwei Sachen sagen: Zum einen habe ich auch immer wieder Millionäre erlebt, die immer laut aufgeschrieen haben, wenn es um die Steuerbelastung gegangen ist. Umgekehrt, wenn sie hier allenfalls einmal etwas erhalten, soll das wieder falsch sein. Ich würde auf dieses Argument nicht gross eintreten. Zum Zweiten erhalten die genau gleichen Kinder, wenn sie dann über 18 Jahre alt sind und nicht mehr der Familie zugerechnet werden, auch die Prämienverbilligungen. Dort reklamiert dann in der Regel auch niemand. Wählen wir doch hier das System, das tatsächlich einfach ist; gehen wir im Übrigen durchaus auch von jenen Kantonen aus, welche hier bereits in diese Richtung - wenn Sie so wollen - grosszügig oder eben auch zielgerichtet gehandelt haben.

Zur ersten Frage, zur Minderheit Brunner: Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich habe das in der Kommission immer so aufgefasst, und auch Frau Beerli hat das heute gesagt, dass es in Artikel 61 Absatz 3bis tatsächlich um die Prämie gegangen ist - müssen keine Prämien entrichtet werden? - und nicht um eine Prämienverbilligung. Der Wortlaut scheint mir hier eben so klar, dass tatsächlich von der Prämie ausgegangen werden muss.

Was bedeutet das? Wenn es die Prämien sind, dann verteuert dieser Prämienerlass die übrigen Prämien, und der Kostenträger ist die Krankenkasse. Das scheint mir unter diesem Aspekt problematisch zu sein, um nicht mehr zu sagen, weil das am Schluss unter anderem den Effekt hat, dass Familien mit mehreren Kindern für die Kassen zum grösseren, zum schlechteren Risiko werden. Wer will dann noch Familien mit mehreren Kindern, wenn die Kinder prämienfrei sind und damit die Kasse belasten? Nur schon aus diesem Grund sehe ich diese Lösung nicht.

Ich habe jetzt gehört, Frau Brunner, dass Sie das nicht so aufgefasst wissen wollen. Wenn Ihr Antrag in eine andere Richtung geht, nämlich dass dies auch im Rahmen der Prämienverbilligung schlussendlich von der öffentlichen Hand, von den Kantonen in Zusammenarbeit, in Mitfinanzierung durch den Bund getragen wird, dann sind wir nicht weit auseinander. Aber ich habe vom Wortlaut her Artikel 61 Absatz 3bis nicht anders auffassen können. Das müsste mindestens geklärt werden. Aber im Grundsatz bleibe ich klar bei der Mehrheit.