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Egger Mike · Nationalrat · 2024-02-26

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-26

Wortprotokoll

Ich werde im Namen der SVP-Fraktion sprechen und kurz auf meinen Minderheitsantrag eingehen.

Die parlamentarische Initiative, die hier vorliegt, wurde am 19.[NB]Mai 2020 von der UREK-N eingereicht. Sie verfolgt das Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Umweltbelastungen zu reduzieren sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu erhöhen. Auch wir von der SVP finden all diese Anliegen unterstützenswert, doch die vorliegende Initiative führt aus unserer Sicht zu noch mehr Staat, noch mehr Kontrolle, noch mehr Gesetzen und erreicht am Ende das Ziel eben nicht.

Ich komme zu Artikel 10 Absatz 2 gemäss Ständerat. Dabei geht es um die Rolle des Bundes bezüglich Plattformen zur Ressourcenschonung und Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Nach der Ablehnung der Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)" und des Gegenvorschlages sind verschiedene [PAGE 2] Aktivitäten im[NB]Bereich Kreislaufwirtschaft entstanden. Zu nennen sind unter anderem folgende: Ressourcentrialog, Drehscheibe Kreislaufwirtschaft, Genie.ch. Bund und Kantone sowie die nationalen und internationalen Organisationen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gesellschaft sind bezüglich Plattformen bereits heute sehr erfolgreich unterwegs. Deshalb besteht bei diesem Artikel kein Bedarf nach zusätzlichen neuen Plattformen, die der Bund selber betreibt und auch mitfinanziert. Dem Bund fehlt es aus unserer Sicht nicht nur an Ressourcen, sondern auch an der Kompetenz zur Erfüllung solcher Aufgaben. Zudem würde der Bund damit in den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft treten. Das ist aus unserer Sicht auf jeden Fall zu verhindern. Diese Meinung teilt auch der Bundesrat, der diese Anpassung ebenfalls ablehnt.

Ich komme nun zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 10 Absatz 3. Der Bundesrat soll, gemäss Mehrheit, der Bundesversammlung regelmässig Bericht über den Verbrauch natürlicher Ressourcen und die Entwicklung der Ressourceneffizienz erstatten. Zudem soll er, und genau das stört uns, den weiteren Handlungsbedarf aufzeigen und konkrete Vorschläge unterbreiten. Meine Minderheit möchte eigentlich nur den letzten Absatz streichen, sodass es eben keine weiteren Massnahmen der Verwaltung gibt. Dem Parlament soll lediglich berichtet werden, worauf es selber über die nächsten Schritte entscheidet. Wir wollen eine Eigendynamik der Verwaltung verhindern. Darum bitte ich Sie, hier meiner Minderheit zu folgen.

Ich komme zu Artikel 30b Absatz 2 Buchstabe c. Hier geht es um die sogenannte Entpackungspflicht für unverkaufte Lebensmittel. Die vorberatende UREK-N sowie der Bundesrat waren gegen eine solche Pflicht, und zwar weil Verpackungen und Inhalt bereits heute maschinell getrennt werden und weil der Kunststoffanteil anschliessend durch weitere Schritte im Vergärungsprozess ausgeschieden und minimiert wird. Das BAFU hat die Wirkung einer Entpackungspflicht extern analysieren lassen und ist zum Schluss gekommen, dass Vergärungsanlagen von einer Entpackungspflicht nicht profitieren würden. Ausserdem wäre es weder finanziell noch personell eine Entlastung. Dagegen müsste der Detailhandel mit hohen finanziellen und personellen Kosten rechnen, da Investitionen in Entpackungsmaschinen oder auch Investitionen in Personal anfallen würden, das für eine händische Entpackung sorgen würde. Gerade Investitionen in Personal dürften aufgrund des Fachkräftemangels nicht ganz leicht zu bewerkstelligen sein. Wer aus diesem Parlament würde sich freiwillig für die Entpackung solcher Lebensmittel melden? Wahrscheinlich niemand.

Die wichtigsten Quellen für Kunststoffemissionen in die Umwelt sind nicht Kunststoffverpackungen, sondern andere. Reifenabriebe z.[NB]B. machen einen wesentlich grösseren Anteil aus. Betreiber von Biogas- und Gärungsanlagen müssen zudem bereits heute gesetzliche Grenzwerte einhalten, damit verhindert werden kann, dass Gärprodukte mit zu hohen Kunststoffanteilen wieder in die landwirtschaftlichen Böden gelangen. Eine Entpackungspflicht ändert nichts daran, dass gewisse Betreiber eventuell die Grenzwerte nicht einhalten. Dafür gibt es bereits heute Gesetze, also müssen wir am Vollzug arbeiten.

Folgende Massnahmen wurden in diesem Bereich bereits durch die Branche eingeleitet: Es ist vorgesehen, eine enge und langjährige Zusammenarbeit der Detailhändler mit Betreibern von Biogas- und Gärungsanlagen sicherzustellen. Dort sollen die neuesten Technologien zum Einsatz kommen. Die Durchführung regelmässiger Audits ist vorgesehen, um die gesetzlichen Grenzwerte selbstständig zu kontrollieren. Bezüglich Gemüse- und Fruchtaufklebern wird aktuell[NB]geprüft,[NB]wie[NB]ihre Kompostierbarkeit gewährleistet werden kann.

Die Vermeidung von Food Waste ist für den Detailhandel rein schon aus ökonomischer Sicht äusserst zentral. Aktuell können nur rund 2 Prozent der Lebensmittel nicht verkauft oder gespendet werden. Auch dort wurden entscheidende Massnahmen eingeleitet, damit diese zu Tierfutter oder Biogas weiterverarbeitet werden. Die Reduktion von Plastikverpackungen ist wirklich ein zentrales Thema bei uns. Wir versuchen mit diversen Strategien, auf mehr Recyclingverpackungen zu setzen und Plastikverpackungen weiter zu minimieren, weil es die Konsumenten von uns fordern.

Die SVP-Fraktion findet ebenfalls, dass unsere Böden mit aller Kraft zu schützen sind. Die Branche konnte in der Kommission aufzeigen, dass dieses Thema sehr ernst genommen wird und eine fortlaufende Entwicklung stattfindet. Aus diesen Gründen unterstützt eine klare Mehrheit der SVP-Fraktion, auch der Sprechende, bei Artikel 30b Absatz 2 Buchstabe c den Antrag der Minderheit II (Paganini), welche dem Ständerat folgen will und damit eine Streichung fordert.

Bei Artikel 30d Absatz 1 unterstützen wir die Haltung des Bundesrates und des Ständerates, da es um eine Präzisierung bezüglich der Verwertung geht. Während Bundesrat und Ständerat primär die Wiederverwertung oder die stoffliche Verwertung vorziehen, fokussiert sich der Nationalrat auf die stoffliche Verwertung.

Bei Artikel 31b Absatz 4 geht es um die Siedlungsabfälle, welche nach der Mehrheit nicht mehr nur durch die Kantone - wie in Absatz 3 festgehalten - gesammelt werden können, sondern neu auch durch private Anbieter. Der Bundesrat sowie der Ständerat beantragen, dass neu der Bundesrat festlegen kann, welche Siedlungsabfälle durch private Anbieter gesammelt werden dürfen. Die Kommission des Nationalrates geht etwas weiter und möchte Siedlungsabfälle generell durch private Anbieter sammeln lassen, vorausgesetzt, die Siedlungsabfälle werden wiederverwertet oder stofflich verwertet. Falls es zu einer energetischen Verwertung kommt, hat diese zudem im Inland zu erfolgen. Der Bundesrat kann mit Kantonen und Branchenorganisationen die entsprechenden Anforderungen festlegen. Eine Mehrheit unserer Fraktion spricht sich für die Variante des Ständerates aus.

Auch[NB]die[NB]SVP-Fraktion[NB]befürwortet[NB]bei Artikel 35j Absatz 1, dass die Gebäude möglichst lang genutzt werden können, um der Umwelt Sorge zu tragen. Doch die Initiative will den einfachen Bürger erneut mit Gesetzen, Verboten und Geboten in diesem Bereich drangsalieren, obwohl die Pro-Kopf-Belastung dank Effizienzsteigerungen kontinuierlich sinkt. Glauben Sie wirklich, dass der Umwelt etwas Gutes getan wird, wenn die Bauwirtschaft zwar CO2-kompensierenden Beton verwendet, dafür aber jährlich 70 Prozent mehr Wohnungen als noch vor zwanzig Jahren gebaut werden? Das ist aus unserer Sicht etwas komplex und völlig paradox. Da die Variante Ständerat bei diesem Absatz etwas milder formuliert ist, werden wir diese unterstützen.

In der Schlussabstimmung werden wir das Gesetz ablehnen, denn es bringt wenig Mehrwert, dafür einmal mehr viel Bürokratie, zusätzliche Kosten für die Bevölkerung der Schweiz. Darum werden wir das Gesetz ablehnen.