Paganini Nicolò · Nationalrat · 2024-02-26
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-26
Wortprotokoll
Bei Artikel 30b Absatz 2 Buchstabe c geht es um die Entpackungspflicht für unverkaufte biogene Produkte. Diese richtet sich in erster Linie an die Detailhändler. Ich gebe hier meine Interessenbindung bekannt: Ich präsidiere die Verwaltung der regionalen Genossenschaft eines grossen Schweizer Detailhändlers.
Bei meinem Antrag, auf die Entpackungspflicht für unverkaufte biogene Produkte zu verzichten, geht es nicht eigentlich um die Schonung der Supermarktbetreiber; denn bezahlen müssen am Schluss ja immer die Kundinnen und Kunden mit ihrer Kaufkraft. Das wäre auch nicht zu beanstanden, wenn die vorgeschlagene Massnahme effizient wäre und eine volkswirtschaftliche Analyse positiv ausfallen würde. Beides ist aber nicht der Fall.
Meine Minderheit II richtet sich im Übrigen explizit gegen die Minderheit I. Die Kommissionsmehrheit will ja von einer Entpackungspflicht ebenfalls absehen. (Glocke des Präsidenten) Besten Dank, Herr Präsident.
Das BAFU hat bei den Beratungsunternehmen Ecoplan und Verhaltensarchitektur eine Beurteilung von Massnahmen zur Separatsammlung von biogenen Abfällen in Auftrag gegeben. Der Schlussbericht ist auf den 8.[NB]Juni 2022 datiert. Ich komme nicht umhin, Sie mit einigen Zitaten aus dieser Studie zu behelligen.
Auf Seite 49 ist festgehalten, dass bei Vergärungsanlagen mit Entpackungsmaschine - das sind vor allem die grösseren Anlagen - auch biogene Abfälle anderer Herkunft als aus[NB]dem[NB]Detailhandel angenommen werden. Diese Abfälle müssten auch nach Einführung der Massnahme weiterhin den gesamten Verarbeitungsprozess durchlaufen. Somit müssten die Anlagen weiterhin über eine Entpackungsmaschine verfügen. Ich zitiere: "Es ist nicht möglich bzw. macht im Hinblick auf den Aufwand keinen Sinn, die biogenen Abfälle des Detail- und Grosshandels gesondert einer späteren Stufe des Verarbeitungsprozesses zuzuführen."
Sodann steht auf Seite 52: "Massnahmen auf Stufe Detail- und Grosshandel haben im Vergleich zu heute keinen Mehrnutzen für die Umwelt zur Folge." Und weiter: "Der Detail- und Grosshandel ist kein Entsorgungsunternehmen und kann entsprechend die Standards einer Vergärungsanlage nicht einhalten [...], sodass die Vergärungsanlagen nicht entlastet werden und keine Kosten einsparen."
All diese Ausführungen sind, wie erwähnt, nicht in einer Auftragsstudie der IG Detailhandel zu finden, sondern in einem vom BAFU in Auftrag gegebenen Gutachten. Würde die Entpackungspflicht trotzdem eingeführt, wäre dies in der Tat ein Akt wider besseres Wissen. Bundesrat Rösti hat im Ständerat denn auch klipp und klar ausgeführt, dass er von einer Kann-Formulierung, wie sie die Minderheit I vorschlägt, keinen Gebrauch machen würde.
Übrigens, auf Seite 52 des Berichtes wird ein Nachweis für Vergärungsanlagen als effizientere Alternative vorgeschlagen. Davon würde sowohl der Detailhandel wie auch die Landwirtschaft profitieren. Die Version der Kommissionsmehrheit geht in diese Richtung. Sie wurde allerdings ohne vertiefte Abklärungen in die Vorlage eingefügt.
Ich bitte Sie, in jedem Fall die Minderheit II der Minderheit I vorzuziehen und von einer Entpackungspflicht abzusehen.