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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2024-02-26

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-02-26

Wortprotokoll

Wir sind in den letzten Zügen bei einem Geschäft, welches unsere ehemalige Ratskollegin Isabelle Chevalley vor vier Jahren angestossen hat, da ihr das Thema sehr am Herzen liegt. Das Thema ist immer stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Wir haben in der jüngeren Vergangenheit wiederholt gesehen, dass unsere Ressourcen nicht unendlich sind und dass Lieferketten auch unterbrochen sein können. Umso wichtiger ist der schonende Umgang mit unseren Ressourcen. Das heisst: weniger Ressourcen verbrauchen, Ressourcen wiederverwenden und sie möglichst vollständig und regional wiederverwerten, was dem 3R-Prinzip - "reduce, reuse and recycle" - entspricht. Parlament und Bundesrat haben das erkannt, und die Wirtschaft setzt schon einiges davon um.

Insgesamt kann die vorliegende Anpassung des Umweltschutzgesetzes als Erfolg gewertet werden. Nachdem sich die UREK-N in einigen Punkten dem Ständerat angeschlossen hat, bleiben heute noch zwei Differenzen zu klären. Bei Artikel 10h unterstützt die Grünliberale Fraktion die Mehrheit der Kommission und damit die minimal angepasste Version des Ständerates. Wir möchten vom Bundesrat nicht nur einen Bericht darüber erhalten, wie sich der Ressourcenverbrauch und die Ressourceneffizienz entwickeln, sondern er soll auch[NB]aufzeigen, ob und welcher weitere Handlungsbedarf besteht.

Jetzt komme ich zur Entpackungspflicht: Als Präsidentin des Branchenverbands Biomasse Suisse ist mir die Handhabung von verpackten biogenen Abfällen ein besonderes Anliegen. Die Mitglieder von Biomasse Suisse wollen nicht nur einfach Entsorger sein, sondern ihren Teil zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft beitragen. Sie wollen hohe Qualitätsstandards erfüllen, damit ihr Kompost und ihr Gärgut als willkommener Recyclingdünger und ohne Mikroplastik in die Landwirtschaft zurückgeführt werden kann. Das ist auch ein Anliegen der Bauern. Es sollte Ihnen allen als Konsumenten von Lebensmitteln aus unseren Böden ein Anliegen sein.

Bundesrat Rösti hat sich in der letzten Ratsdebatte auf den Standpunkt gestellt, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei einer Entpackungspflicht am Standort des Detailhändlers schlecht ist. Dieser Aussage möchte ich nicht widersprechen. Ich widerspreche aber der Aussage, dass der Aufwand aufseiten der Betreiber von Biogas- und Kompostieranlagen vernachlässigbar sei. Ich widerspreche auch den Resultaten der von Kollege Paganini zitierten Studie. Sie beruht auf Aussagen von Betrieben, die keine festen Gär- und Kompostprodukte auf die Felder zurückführen, sondern sie in Kehrichtverbrennungsanlagen entsorgen. Eine saubere maschinelle Entpackung bei den verschiedensten Arten von verpackten Lebensmitteln ist nicht trivial und immer mit viel Aufwand verbunden, auch mit viel manuellem Aufwand. Dieser Aufwand muss irgendwie vergütet werden, insbesondere in einer Branche, die mit kleinen Margen arbeitet. Wenn dies nicht geschieht, müssen wir damit rechnen, dass entweder grössere Mengen organischen Materials schlussendlich in einer Kehrichtverbrennungsanlage landen oder aber der Plastikeintrag in die Felder höher ist, als uns lieb ist.

Ich danke dem Bundesrat dafür, dass er im Nachgang zu meiner Frage in der letztjährigen Debatte das Problem erkannt hat. Ich wäre dankbar, wenn er ausführen könnte, wie eine alternative Lösung auf Verordnungsebene aussehen würde. Die Grundlagen, um das Anliegen der Biomassebranche zu erfüllen, sind nämlich in der aktuellen Gesetzgebung und dem nun fast zu Ende beratenen Entwurf vorhanden. Ich darf insbesondere auf folgende Artikel hinweisen:

Mit Artikel 30b Absatz 1 gibt das bestehende Gesetz dem Bundesrat jetzt schon das Recht, für bestimmte Abfälle besondere Behandlungen vorzuschreiben - und dazu rechne ich auch die getrennte Entsorgung. Das hat er, mit Artikel 34 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen, für biogene Abfälle auch schon gemacht.

Gemäss Artikel 32 USG trägt der Verursacher die Kosten, in diesem Fall der Detailhandel. Neu kommt mit der vorliegenden USG-Revision Artikel 30d Absatz 2 dazu, der in Buchstabe d explizit die stoffliche Verwertung von zur Kompostierung und Vergärung geeigneten Abfällen fordert.

Wenn der Bundesrat diese Ausführungen bestätigen kann, bin ich mit Priska Wismer einverstanden, dass es in Artikel 30b keinen separaten Buchstaben c braucht. Die Grünliberale Fraktion würde in diesem Fall auf den Antrag der Minderheit II (Paganini) einschwenken und Ihnen ebenfalls empfehlen, diese Differenz zum Ständerat zu bereinigen.