Rösti Albert · Bundesrat · 2024-02-26
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-02-26
Wortprotokoll
Das ist so. Ich habe es vorhin vorgelesen, wiederhole es aber noch einmal: In Artikel 30d Absatz 2 steht, dass biogene Abfälle künftig vorrangig stofflich verwertet werden müssen - "müssen", nicht "können" -, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist und zu keiner zusätzlichen Umweltbelastung führt. Daraus ergibt sich grundsätzlich die Pflicht zur separaten Sammlung und zur Abscheidung der Verpackung. Es gibt aber die Klausel der wirtschaftlichen Tragbarkeit und der kleineren Umweltbelastung, wenn wir irgendwie von ganz kleinen Mengen sprechen.