Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-02-26
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-02-26
Wortprotokoll
Es bleibt mir nicht viel anzufügen. Herr Ständerat Schmid hat es als Berichterstatter ausführlich dargelegt, und Herr Ständerat Ettlin hat noch einmal nachgelegt. Ich möchte hier auch noch einmal betonen: Bei nichtbörsenkotierten Gesellschaften wenden die Kantone üblicherweise die Regeln an, die sich aus der Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswerte ergeben. Das ist eben diese Wegleitung der SSK, die Ständerat Schmid zitiert hat. Diese ist aber für die Kantone lediglich ein Hilfsmittel, es ist keine verbindliche Weisung. Das bedeutet, dass die Kantone bei der Bemessung der Vermögenssteuern auch von dieser Wegleitung abweichen können und so im Einzelfall Probleme lösen können.
Der Bundesrat hat im Nationalrat ohne Erfolg versucht, diese Motion zu bekämpfen; dies auch deshalb, weil die geforderte Bewertung zum Substanzwert Inhaber von personenbezogenen Gesellschaften gegenüber Gesellschaften, die nicht personenbezogen sind, steuerlich privilegieren würde. Das würde zu Ungleichbehandlungen führen. Die geforderte Bewertung zum Substanzwert würde auch zu systematischen Unterbesteuerungen führen. Die Mindereinnahmen für die Kantone und Gemeinden könnten nicht beziffert werden. Das ist wahrscheinlich, nebst dem, dass die Finanzdirektorenkonferenz keine materielle Änderung des Rechts will, auch ein Grund, warum sich die Kantone gegen diese Änderung gestellt haben.
Wir haben übrigens auch keine statistischen Daten betreffend mögliche Mindereinnahmen. Es könnte aber tatsächlich zu einer Unterbesteuerung kommen.
Ich stelle fest, dass wir uns einig sind. Ich bitte Sie, Ihrer Kommission bei der Ablehnung dieser Motion zu folgen.