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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-02-26

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-02-26

Wortprotokoll

Ich nehme gerne Stellung. Ich möchte aber namens des Bundesrates noch zu einem anderen Punkt Stellung nehmen, zu dem ich ausnahmsweise eine Abstimmung verlange. Ich habe wahrscheinlich wenig Chancen, aber so soll klar sein, dass der Bundesrat eine andere Meinung hat. Es geht um den Anschluss des Meilibachtunnels. In Anbetracht der voraussichtlich klaren Mehrheit werden sich einige fragen, was der hier jetzt noch lange spricht. Ich sage Ihnen aber: Sie werden spätestens bei der Debatte um den Ausbauschritt 2026 daran zurückdenken. Wir haben einen Bedarf von über 20 Milliarden Franken, einen Bedarf, den wir niemals vollständig werden decken können. Deshalb müssen wir diejenigen Projekte reinnehmen, bei denen ein Angebot besteht, bei denen ein Angebot bestellt wurde, Projekte, die geplant sind und die realisiert werden können. Sonst blockieren wir unnötig Geld. Im Moment[NB]scheint[NB]mir,[NB]dass[NB]wir[NB]unnötig 200 Millionen Franken blockieren.

Zuerst zum Meilibachtunnel: Beim Anschluss des Meilibachtunnels ist weder ein Angebotskonzept vorhanden - man weiss gar nicht, wann welche Züge durch diesen Tunnel fahren würden -, noch ist die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Man macht zu jedem Projekt immer eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, was eigentlich eine Voraussetzung für einen Beschluss in diesem Rat wäre. Ausserdem muss geklärt werden, wo ein solcher Tunnel an die Strecke Zürich-Chur angeschlossen werden soll. Auch das ist nicht klar.

Die Möglichkeit eines späteren Anschlusses des Meilibachtunnels wird im Rahmen der Projektierung des Zimmerberg-Basistunnels II planerisch sichergestellt. Es werden zwei voneinander unabhängige Röhren gebaut, sodass ein solcher Anschluss - natürlich mit einem gewissen Zusatzaufwand, dafür dann am richtigen Ort - erstellt werden kann. Es ist also weder nötig noch zweckmässig, die Projektergänzung in diesen Ausbauschritt aufzunehmen. Mit der Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Meilibachtunnel würden Sie eine Investition auf Vorrat und ohne die dazu nötigen Vorabklärungen machen. Die 100 Millionen Franken sollten heute nicht gesprochen werden.

Selbstverständlich gilt: Wenn Sie diesen Anschluss so beschliessen, werden wir so rasch als möglich die Planung an die Hand nehmen, damit wir das Projekt Zimmerberg nicht verzögern. Das will ich hier auch klar sagen: Wir wollen nicht, dass andere Projekte dann Schaden nehmen. Aber es[NB]würde[NB]mich[NB]freuen,[NB]wenn man hier dem Bundesrat folgen würde.

Ich komme zum zweiten eben diskutierten Projekt und zum Antrag der Minderheit Imark: Die 100 Millionen Franken, die der Ständerat für die Abfederung möglicher Auswirkungen des Fahrplans ab 2025 in der Westschweiz fordert, sind nicht gerechtfertigt, bzw. die Projekte sind einfach nicht bereit. Dem Bund - also dem BAV, und das ist die Stelle für die Planung und die Antragstellung hier - wurde, auch wenn Projekte rumschwirren, bis heute von den SBB kein Bedarf in diesem Bereich gemeldet. Auch sind keine konkreten Projekte bekannt, die rasch umsetzbar sind. Man spricht von einem Tunnel von 70 Millionen Franken in Genf, wo heute vor allem Güterzüge verkehren. Man spricht von einer neuen Haltestelle; da müsste zuerst ein Angebotskonzept erstellt werden. Und man spricht von kürzeren Intervallen.

Ich verspreche Ihnen, auch in Anerkennung dieser Fahrplanprobleme in der Westschweiz, dass das BAV dort, wo es kann, über die Leistungsvereinbarung Lösungen treffen wird. Wir haben die Möglichkeit, über die Betriebskosten, über die Leistungsvereinbarung kleinere Investitionen zu realisieren, die nicht in ein Ausbauprogramm münden. Wir werden das dort, wo es sinnvoll ist, auch aus diesem 100-Millionen-Kredit tun können, auch wenn Sie diese 100 Millionen Franken hier ablehnen. Es gibt hier einfach keine konkreten Projekte.

Schauen Sie einfach auf der Fahne: Da steht unter anderem etwas zu den Vorstudien in der Westschweiz zum Bypass Bussigny, zum Doppelspurausbau Zürich-Chur, und dann gibt es in der ganzen Fahne einen Passus zu "ersten Massnahmen zur Behebung negativer Auswirkungen des Fahrplans 2025 in der Westschweiz". Wie sollen wir im Jahr 2025 einfach so 100 Millionen Franken in einen Tunnel, in eine neue Haltestelle investieren? Sie wollen uns doch nicht Aufträge geben, die nicht realisierbar sind. Diese Gelder sind aber dann trotzdem blockiert.

Jetzt muss ich sagen, auch zugunsten der Westschweiz: Im BAV wurde ja wirklich darauf geachtet, dass in diesem Programm eine Ausgewogenheit zwischen der Deutschschweiz und der Westschweiz besteht - mit dem Lötschberg-Basistunnel, mit der Strecke entlang des Genfersees. Die Westschweiz soll auch 2026 berücksichtigt werden, wir werden eine Verbesserung der Linie Lausanne-Bern prüfen und[NB]ins[NB]Programm aufnehmen. Wie viel wir realisieren, werden wir dann im Jahr 2026 sagen können. Aber wenn wir jetzt einfach 100 Millionen Franken abzwacken, können wir dieses Geld dann nicht an einem anderen Ort einstellen. Auch die Westschweiz wird sicher nicht zurückgestuft oder in diesem Bereich zu wenig berücksichtigt.

Ich bitte Sie in Anbetracht der Tatsache, dass die Projekte halt so umfassend sind und auch die Mittel des BIF letztlich sorgsam eingesetzt werden müssen, dem Meilibachtunnel hier jetzt nicht zuzustimmen und auch dieser Ergänzung nicht zuzustimmen. Damit verbunden ist das Versprechen, dass wir mit der Leistungsvereinbarung dort, wo es möglich ist und Sinn macht und wo das auch zeitlich realisierbar ist, mit einigen wenigen Millionen Franken Verbesserungen auf der bekannten Linie in der Westschweiz machen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, gegen den Meilibachtunnel zu stimmen und im Sinne von Nationalrat Imark der Minderheit zu diesen Ausgaben in der Westschweiz zuzustimmen.

Aber etwas noch, Herr Imark: Sie haben ja sehr gut gesprochen, wenn ich mir erlauben darf, das zu sagen, aber zum letzten Satz, wonach wir bei der Bahn ein "Höllenpuff" oder so etwas haben, muss ich zugunsten der SBB sagen, das haben wir also schon nicht.