Rösti Albert · Bundesrat · 2024-02-26
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-02-26
Wortprotokoll
Der Motionär verlangt Massnahmen bzw. Gesetzesanpassungen, um das Volumen von voll erschlossenen stillgelegten Bauernhöfen besser nutzen zu können. Der Bundesrat teilt hier die Auffassung des Motionärs, dass nach vertretbaren Freiräumen gesucht werden soll, um bestehende Gebäudevolumen besser nutzen zu können, um Leerstände zu verhindern.
Da bin ich jetzt schon etwas erschrocken darüber, Herr Nationalrat Flach, dass Sie wieder von Villen gesprochen haben. Diese Diskussion hatten wir doch bereits. Es geht nicht um Villen, es geht nicht um x-Familien-Häuser. Es geht hier darum, und das schreibt der Motionär wirklich sehr genau, Massnahmen einzuleiten, sodass das Volumen von stillgelegten Bauernhöfen, welche durch Verkehr, Strom und Wasser voll erschlossen sind, besser genutzt werden kann. Er spricht also nur vom Volumen, nicht von zusätzlichem Volumen, er sagt nichts von Villen, nichts von Hochhäusern. In diesem Sinn ist dieser Vorstoss nicht mit den Anträgen vergleichbar, die wir hier sehr intensiv diskutiert haben. Das ist letztlich auch der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen empfiehlt, diese Motion anzunehmen.
Wie Sie gesagt haben, wurden im Rahmen der Beratung zur RPG 2 Anträge in diese Richtung gestellt, die aber zu weit gingen. Da solche Ökonomiegebäude teilweise sehr gross sind, wollte man die Nutzung nicht generell auf Gebäude im ländlichen Raum ausweiten. Das hätte auch den Einschluss von Bauernhäusern aktiver Landwirte bedeutet. Es geht hier aber nur um Hausbesitzer oder Bewohner, die nicht mehr in der Landwirtschaft tätig sind. Dieser Unterschied scheint mir noch wichtig. Es bestand die Angst, dass beispielsweise in einem Emmentaler Haus dann x Wohnungen entstehen würden. Ich denke, hier gibt der Motionär, Thomas Burgherr, eine andere Vorgabe.
Es geht nicht um grosse Häuser. Ich will Ihnen ein Beispiel von einer Familie schildern, die auf dem stillgelegten Hof der Eltern bzw. Grosseltern lebt. Es sind mehrere Generationen unter einem Dach. Da die kleine Wohnfläche irgendwann zu eng wurde, musste sie in einem Gebäude in der Nähe eine Wohnung dazumieten, obwohl direkt ans Wohngebäude angrenzend ein stillgelegter Stall steht, der etwa zweihundert Quadratmeter umfasst. Diesen zu nutzen wäre doch besser. Vielleicht ist es sogar so, dass die Grosseltern sonst deutlich weiter wegziehen müssen, weil sie dort gar nicht bauen können, weil sie nicht bauen dürfen, da es nicht landwirtschaftlich begründet ist. Das ist doch eine grössere Zersiedlung.
Deshalb meinen wir, dass hier im bestehenden, von uns gemeinsam - auch von Ihnen - geschaffenen Raumplanungsrecht ein gewisser Handlungsspielraum besteht und dass wir, wenn Sie die Motion annehmen, durchaus in der Verordnung eine Richtung einschlagen können, die auch den bestehenden Bestimmungen des RPG entspricht. Das ist auf Ebene Verordnung machbar.