Christ Katja · Nationalrat · 2024-02-26
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2024-02-26
Wortprotokoll
Die Welt der Telekommunikation hat sich in den letzten 25 Jahren grundlegend verändert. Wir sind Teil einer digitalen Gesellschaft, in der die Mobilfunkkommunikation nicht nur eine Bequemlichkeit, sondern eine Notwendigkeit ist: für Notrufe, für Bezahlterminals oder für einfache Kommunikation und Erreichbarkeit. Dienste, die wir tagtäglich nutzen, verlassen sich auf eine Mobilfunkinfrastruktur, die mittlerweile als kritische Infrastruktur anerkannt ist. Der Bundesrat selbst hat den Ausfall der Mobilfunknetze als eines der grössten Risiken identifiziert. Um dieses einzugrenzen, will er die Anbieter sogar teilweise dazu verpflichten, jährlich dreistellige Millionenbeträge aufzuwenden, damit ihre Netze auch bei länger anhaltendem Stromausfall funktionieren.
Trotz dieser Erkenntnis stehen wir vor Herausforderungen. Die Mobilfunkabdeckung ist nicht immer gewährleistet, und durch den Abbau bestehender Antennen entstehen neue Funklöcher - ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist. Apropos Funkloch, nur damit Klarheit herrscht, hier noch kurz eine Definition von "Funkloch": Ein Funkloch ist ein räumlicher Bereich, in dem eine Verbindung zwischen einem Sender und einem Empfänger nicht möglich ist. Aber: wo kein Sender, da kein Empfänger, richtig? Oder umgekehrt: Ein Sender würde die Chance eines Empfangs doch deutlich erhöhen. Aber eben: Empfangen wollen ja alle, aber den Sender? Lieber den Spatz in der Hand als die Antenne auf dem Dach, oder etwa nicht?
Für alle Infrastrukturen von öffentlichem Interesse gibt es Sonderrechte und -pflichten. Es ist absurd, dass für das Rückgrat unserer digitalen Gesellschaft, den Mobilfunk, eine solche Regelung fehlt. Zwar hat das Parlament bereits bei der Einführung des Gesetzes 1996 beschlossen, dass die öffentliche Hand den in ihrem Besitz stehenden Grund und Boden unentgeltlich für den Leitungsbau zur Verfügung stellen muss. Eine Mobilfunkbetreiberin hat demnach heute das Recht, eine Mobilfunkantenne mit Glasfaser anzuschliessen, welche über öffentlichen Grund und Boden führt. Aber für das wichtigste Element, nämlich die Antenne selbst, gilt dieses Recht nicht.
Es ist höchste Zeit, diese Lücke zu schliessen. Gerade Kantone und Gemeinden sind auf das nahtlose Funktionieren dieser kritischen Infrastrukturen angewiesen. Es ist an der Zeit, dass auch Kantone und Gemeinden eine proaktive Rolle übernehmen, indem sie ihren Grund und Boden für die Installation von Mobilfunkantennen zur Verfügung stellen. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass unsere Mobilfunkinfrastruktur den aktuellen Herausforderungen gewachsen ist.
Mobilfunk ist eine kritische Infrastruktur, deren nahtloses Funktionieren im Interesse der öffentlichen Hand, der Wirtschaft und der Gesellschaft ist. Obwohl wünschenswert, verlange ich ja nicht einmal, dass wir im internationalen Vergleich auf der Überholspur sind. Aber wenn in Dorfgeschäften wegen ungenügender Netzabdeckung nur noch Bargeldzahlung möglich ist - das habe ich übrigens erlebt -, dann geht es nicht mehr lange, bis die Schnecke uns überholt und wir in ihrem Rückspiegel langsam verschwinden.
Ich bitte Sie daher eindringlich, meinem Postulat zuzustimmen und den Bundesrat zu beauftragen, uns zu berichten, wie diese kritische Lücke geschlossen werden kann.