Rösti Albert · Bundesrat · 2024-02-26
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-02-26
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Feller, ich muss Sie enttäuschen. Vom Bundesrat wird kein Vorschlag für 200 Franken kommen; ich glaube, das kann ich sagen.
Auch bei dieser Motion beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung. Der Gesetzgeber wollte damals ein einfaches Abgabesystem. Er hat sich bei der Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe bewusst für ein einfaches und effizientes System entschieden. Er hat daher einen gewissen Schematismus im Bereich der Unternehmensabgabe in Kauf genommen. Sie wissen es, weil es hier viel diskutiert wurde: Für die Berechnung der Abgabehöhe ist der Gesamtumsatz eines Unternehmens, der in der Mehrwertsteuerabrechnung deklariert wird, massgebend. Man wollte hier nicht von diesem Grundprinzip abweichen.
Einzig bei den einfachen Gesellschaften erkannte der Gesetzgeber eine Doppelbelastung. In der Folge befreite der Gesetzgeber die einfachen Gesellschaften von der Pflicht zur [PAGE 28] Zahlung der Unternehmensabgabe. Bei Vorsorgeeinrichtungen liegt im Gegensatz dazu keine Doppelbelastung vor. Risikoprämien gehören zum Gesamtumsatz und werden bei der Bemessung der Unternehmensabgabe berücksichtigt. Die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an die Vorsorgeeinrichtungen bezahlten Sparbeiträge gelten hingegen nicht als Umsätze. Diese fallen somit auch nicht in den Gesamtumsatz bei der Mehrwertsteuer und fliessen demzufolge auch nicht in die Bemessungsgrundlage der Unternehmensabgabe ein; ich glaube, das ist noch wichtig.
Werden die Risikoprämien und die Sparbeiträge nicht separat deklariert, geht die Eidgenössische Steuerverwaltung allerdings von einer von der Steuer ausgenommenen Gesamtleistung aus. Dadurch fliessen auch die Sparbeiträge in den Gesamtumsatz. Die Pensionskassen haben es also in der Hand, den für die Berechnung der Unternehmensabgabe relevanten Gesamtumsatz zu beeinflussen.
Dass ganz allgemein die Belastung der Unternehmen durch die Abgabe reduziert wird, wie Sie eben angetönt haben, ist auch dem Bundesrat ein Anliegen. Er hat deshalb in der Vernehmlassung die Erhöhung des Schwellenwerts zur Diskussion gestellt und wird im zweiten Quartal über eine allfällige Anpassung dieses Schwellenwerts entscheiden.
Ihre Motion ist somit mindestens teilweise erfüllt und wird deshalb vom Bundesrat abgelehnt.