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Balmer Bettina · Nationalrat · 2024-02-27

Balmer Bettina · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-27

Wortprotokoll

In der FDP-Fraktion besteht seit Längerem ein Konsens, dass eine Revision des Patentgesetzes (PatG) nötig ist. Die jetzige Gesetzesvorlage entstand im Rahmen der Umsetzung der Motion 19.3228, "Für ein zeitgemässes Schweizer Patent", von alt Ständerat Thomas Hefti von der FDP und beabsichtigt eine Modernisierung des Patentrechtes. Sie beinhaltet neu eine Anpassung an internationale Standards, eine obligatorische Recherche und eine freiwillige Möglichkeit zur Vollprüfung.

Die FDP-Fraktion teilt die Meinung, dass die Schweiz zwar, international gesehen, für Patente nur ein kleiner Markt ist, aber ein eigenes Schweizer Patent auch angeboten werden muss. Dies ist vor allem für Start-ups, Erfinder und kleine KMU wichtig. Eine Anpassung der Kriterien insbesondere an das europäische Patent ist mit Blick auf die Kompatibilität der Patente und die Globalisierung der Märkte sinnvoll.

Bei der Gesetzesvorlage selbst gab vor allem Artikel 59c zu diskutieren. Die dort eingebrachten Anträge der Mehrheit zur Änderung der aktuell gängigen Praxis mit einer Einsprachemöglichkeit sind aus Sicht der FDP-Fraktion unterstützungswürdig. Seit der Einführung 2008 wurde noch nie von der Einsprachemöglichkeit gegenüber dem Institut für Geistiges Eigentum Gebrauch gemacht. Bereits der Ständerat hat einstimmig beschlossen, das Einspruchsverfahren und das Beschwerdeverfahren zu verschmelzen. Neu sollen Beschwerden direkt beim Bundespatentgericht behandelt werden. Die Beschwerdegründe wurden klar definiert und an die internationale Praxis angepasst. Damit ist der Beschwerdeprozess insgesamt klarer und eine bessere Rechtssicherheit garantiert.

Der Mechanismus der aufschiebenden Wirkung des Beschwerdeverfahrens wurde im Vergleich zum üblichen Ablauf nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz umgedreht. Dies ist gemäss VwVG möglich, und es besteht - ebenfalls gemäss VwVG - weiterhin für besonders Betroffene die Möglichkeit, die Entscheide des Instituts für Geistiges Eigentum anzufechten.

Dass mit der neuen Regelung mehr Beschwerden einhergehen könnten, halten wir aufgrund der zwar anordenbaren, aber nun gesetzlich verankerten nicht aufschiebenden Wirkung des Entscheides für wenig wahrscheinlich. Ausserdem ist die Menge an Schweizer Patentgesuchen pro Jahr überschaubar: 2022 standen 5550 nationale Patente in Kraft. Beim Europäischen Patentamt waren es im gleichen Jahr 145[NB]587 Patente mit Wirkung in der Schweiz. Dies liegt an der Grösse des europäischen Marktes: Er ist viel grösser.

Die jetzt vorliegenden Anträge zu Artikel 59c PatG wurden auf der Grundlage der Änderungsbeschlüsse des Ständerates weiterentwickelt. Sie sind für die FDP-Fraktion insgesamt stimmig und zielführend. Explizit unterstützt unsere Fraktion auch den Mehrheitsantrag zu Absatz 5. Dieser stellt sicher, dass Beschwerden Dritter nur dann eine aufschiebende Wirkung haben, wenn das IGE oder das Bundespatentgericht dies unterstützt. Diese Anpassung ist sogar zentral, denn sonst würde ein zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlichtes Patent von allen legal genutzt werden können, was nicht im Sinne des Patentschutzes ist.

Abschliessend noch kurz ein Wort zu den Kosten, die mit der Teilrevision des Patentgesetzes einhergehen und in der Kommission schon fast erstaunlich wenig Anlass zur Diskussion gaben: Es wurde uns versichert, dass die Kosten für nationale Patente nicht signifikant stiegen und sich auch der zusätzliche finanzielle Aufwand des Bundes in Grenzen halte. Die Einführungskosten würden über das laufende Budget abgewickelt, und die Finanzlage des Instituts für Geistiges Eigentum sei sehr gut.

Zusammenfassend steht die FDP-Fraktion hinter der neuen Vorlage und empfiehlt, diese zusammen mit den Mehrheitsanträgen zu Artikel 59c anzunehmen.