Christ Katja · Nationalrat · 2024-02-27
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2024-02-27
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Wir haben viel über die aufschiebende Wirkung geredet. Die Grüne Fraktion hat zusätzlich angemerkt, dass gerade bei sensiblen Patenten noch einmal über die Bücher gegangen werden muss, weil es dort vielleicht ein Risiko gibt. Ich möchte dazu einfach noch einmal kurz anmerken, dass in Artikel 59c Absatz 5 explizit auch steht, dass die Vorinstanz bei Beschwerden die aufschiebende Wirkung anordnen kann. Dieselbe Befugnis steht der Beschwerdeinstanz oder ihrem Vorsitzenden oder auch dem Instruktionsrichter nach Einreichung der Beschwerde zu. Es ist also nur eine Umkehr des Prinzips.
Es gibt das Prinzip, dass die aufschiebende Wirkung grundsätzlich entzogen ist - oder eben nicht. Aber es ist immer bei jeder Beschwerde beides möglich. Es ist nur die Frage, ob man dazu speziell einen Antrag stellen und eine Behörde darüber entscheiden muss oder nicht. Deshalb ist gerade bei sensiblen Patenten diese Möglichkeit offen, und die entsprechenden Behörden werden dem wahrscheinlich dann auch stattgeben. Von daher besteht diese Gefahr nicht; es ist nur eine Frage der Umkehrung.
Diese macht hier Sinn - das gilt ganz grundsätzlich für die Patente, und zwar für alle -, weil das Patent sonst während des ganzen Beschwerdeverfahrens einfach nicht durchsetzbar wäre. Das wäre verheerend. Dann könnte grundsätzlich auch von der Konkurrenz Beschwerde eingereicht werden, weil sie ein Beschwerdeverfahren möchte und weil sie möchte, dass dieses in die Länge gezogen wird und dann der Patentschutz nicht durchsetzbar ist. Das möchten wir mit dieser Änderung verhindern.
Noch ein Wort zur Popularbeschwerde, zum Argument, dass es eine Flut von Beschwerden geben wird, weil wir die Beschwerdegründe ausdehnen und diese allen offenstehen sollen: Dem ist sicher nicht so, gerade deswegen, weil es eben keine aufschiebende Wirkung gibt. Das Beschwerderisiko liegt auch immer bei demjenigen, der Beschwerde erhebt, ebenso das Prozessrisiko und das finanzielle Risiko, den Prozess tatsächlich zu gewinnen. Wenn jemand nicht wirklich aussichtsreich Beschwerde erheben kann, dann wird er das auch nicht machen, weil das ganze Prozessrisiko am Schluss bei ihm oder bei ihr liegt und die ganzen Prozesskosten getragen werden müssen. Wir haben das in der Kommission diskutiert, auch, ob viel mehr Beschwerden eingereicht werden und deshalb auf dieser Seite die Kosten steigen werden. Die Mehrheit ist zum Schluss gekommen, dass[NB]das[NB]eben[NB]wegen[NB]des[NB]Beschwerderisikos nicht so sein wird.