Germann Hannes · Ständerat · 2024-02-27
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-27
Wortprotokoll
Ich dachte eigentlich, wir seien entscheidungsreif. Aber nach dem Votum von Kollege Ettlin muss ich jetzt doch noch etwas hinzufügen. Schade, dass Herr Ettlin bei der Diskussion nicht dabei war, sonst hätte er mitbekommen, wie sie gelaufen ist.
In der Vorlage, mit der jetzt vorliegenden Revision geht es ja eben gerade darum, dass künftig auch die Versicherten, die im Ausland wohnen, in den Risikoausgleich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einbezogen werden. Dass es dabei hauptsächlich um Versicherte gemäss dem europäischen Koordinationsrecht für die Sozialversicherungen geht, sei nur am Rande erwähnt. Tatsache ist, dass die Anzahl der versicherten Personen, die im Ausland wohnen, kontinuierlich anwächst. Im Jahr 2021 waren es rund 170[NB]000 Personen. Vor allem sind es natürlich Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland und aus Frankreich.
Nun zu den anderen Personen, die jetzt erwähnt wurden, also generell zu den Personen aus dem Ausland - um diese geht es, Sie können das dem Zweck der Vorlage entnehmen -: Diese Menschen beziehen ja auch Leistungen gemäss OKP. Sie machen von ihrem Behandlungswahlrecht also genauso Gebrauch wie Personen, die in der Schweiz versichert sind, und der Einbezug in den Risikoausgleich stärkt die[NB]Solidarität[NB]in[NB]der OKP. Sie behaupten jetzt, das sei aufwendig. Aber man muss Ausländerinnen und Ausländer ja sowieso nach Nationalität erfassen. Das wird also sowieso erfasst. Die Frage ist einfach: Ist das Bundesamt für Statistik überfordert, wenn nach Nationalität abgerechnet werden muss? Ich meine: Nein, die Nationalität erfassen kann es anderswo auch.
Ich weiss wirklich nicht, warum Sie hier mit dem Bürokratieargument kommen. Es geht doch darum, Transparenz zu schaffen: Wer bezieht wie viele Leistungen, und wer bezahlt wofür? Auch die Versicherten, die sich zu Recht über steigende Krankenkassenprämien beschweren, haben ein Anrecht auf diese Transparenz. Wir sind geradezu aufgefordert, diese Transparenz zu schaffen.
Apropos, es mache keinen Sinn, im Rahmen des KVG die Nationalität zu erfassen: Doch, das macht es. Es gab eine Zeit, das war in den Neunzigerjahren oder vielleicht auch etwas später, da waren Schleudertraumata weit verbreitet. Die Häufung konnte ziemlich genau nach Nationalitäten zugeordnet werden. Gerade in einem solchen Fall könnte man dann auch gezielt mit Informations- oder Präventionskampagnen agieren, und darum hat die statistische Erfassung eben doch einen Wert für das KVG. Also ich finde, das ist jetzt nicht so abwegig. Ich beharre auch nicht darauf, dass Surinam und all die Kleinstaaten aufgeführt werden, das brächte wirklich keinen Mehrwert. Aber die statistische Auswertung [PAGE 11] macht auch nicht die Probleme, die Kollege Hurni aufgeführt hat. Das ist eine einfache Zusammenführung von Daten, welche die elektronische Datenverarbeitung erledigt; sie spuckt dann das Resultat aus. Hier sehe ich nun wirklich nicht,[NB]warum[NB]die[NB]Vertreter[NB]der[NB]Minderheit das so hochstilisieren.
Bitte setzen Sie hier ein Zeichen für Transparenz, indem Sie der Mehrheit der Kommission folgen.