preparatory:AB 333301
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27
Wortprotokoll
Hier geht es eben um diese sogenannten Phantomversicherten. Wir sprechen nicht von einer riesigen Anzahl von Versicherten; es sind etwa 6000 Menschen, die betroffen sind. Mit dem Änderungsvorschlag soll - das war unbestritten - verhindert [PAGE 8] werden, dass die Versicherer für die Phantomversicherten Risikoausgleichsbeiträge bezahlen müssen, obwohl sie gar keine Prämien erhalten und diese keine Leistungen beziehen. Weitergehende Probleme wurden uns vonseiten der Versicherer eigentlich nicht gemeldet.
Der Nationalrat hat nun zusätzlich beschlossen, dass die Phantomversicherten, wenn sie wieder auftauchen, rückwirkend versichert werden können. Der Bundesrat hat hier - die Frau Bundesrätin hat es erwähnt - Bedenken wegen falscher Anreize, die geschaffen werden könnten, und auch wegen der nicht unerheblichen Kosten angemeldet. Der Bundesrat hat dann aber vorgeschlagen: Wenn der Ständerat statt des Entwurfes des Bundesrates die Nationalratslösung übernehmen möchte, müsste eine Änderung vorgenommen werden. Es wird ein neuer Artikel 3 Absatz 5 geschaffen, und dafür wird eine Reihe von Anträgen, die Sie in der Fahne in der Spalte des Nationalrates finden, hierhin übertragen; Sie sehen das auf Seite 2 der Fahne. Das hat zur Folge, dass die Regelung, von der wir jetzt sprechen, nicht mehr[NB]unter[NB]Artikel[NB]6b,[NB]also[NB]unter[NB]der Marginalie "Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern", geregelt wird, sondern unter dem vorangehenden Artikel 3, der eben die Versicherungspflicht regelt - und darum geht es bei der Reform.
Das hat Ihre Kommission dann auch mit einer Mehrheit von 6 zu 4 Stimmen beschlossen. Im Sinne dieser Mehrheit beantrage ich Ihnen, dem Antrag zu folgen.