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Jans Beat · Bundesrat · 2024-02-27

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-02-27

Wortprotokoll

Der Nichteintretensantrag stellt das System der nebenamtlichen Richterinnen und Richter an eidgenössischen Gerichten infrage. Es wird hier eine gute Frage gestellt, aber nicht am richtigen Ort. Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte haben im Bericht vom 20.[NB]September 2022 nämlich festgehalten, dass der Einsatz von nebenamtlichen Richterinnen und Richtern auch gewisse Schwierigkeiten mit sich bringe, weil diese tendenziell schwer verfügbar seien.

Die beiden Kommissionen für Rechtsfragen haben daher im Februar 2023 bei den Geschäftsprüfungskommissionen in Erfahrung bringen wollen, ob die Schaffung einer zusätzlichen nebenamtlichen Richterstelle am Bundesstrafgericht begründet sei. Die zuständigen Subkommissionen haben die allfällige Stellenerhöhung mit Vertretern des Bundesstrafgerichts im April 2023 besprochen, und sie haben die Gründe für die Schaffung einer neuen nebenamtlichen Richterstelle im Detail dargelegt. Gestützt darauf, kamen die Geschäftsprüfungskommissionen zum Schluss, dass die Schaffung einer nebenamtlichen Richterstelle begründet sei. Somit ist es auch nach Auffassung der beiden GPK richtig, dass wir diese Stelle schaffen.

Die beantragte Schaffung einer nebenamtlichen Richterstelle erhöht den Handlungsspielraum der Strafkammer bei der Bildung des Spruchkörpers in italienischsprachigen Fällen, insbesondere auch dann, wenn die derzeitig einzige ordentliche Richterin italienischer Muttersprache verhindert ist. Die Bildung des Spruchkörpers ist essenziell, damit das Recht überhaupt gesprochen werden kann. Es wäre für die Eidgenossenschaft unrühmlich, wenn die Strafkammer dazu nicht in der Lage wäre.

Nebenamtliche Richterinnen und Richter werden entsprechend ihren Einsätzen entschädigt, es entstehen somit - wir haben es gehört - keine fixen Lohnkosten.

Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten, dem Entwurf zuzustimmen und dem Ständerat und Ihren Kommissionen zu folgen.