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Bally Maya · Nationalrat · 2024-02-27

Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27

Wortprotokoll

Im Dezember 2022 hat die Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichtes mit Unterstützung des Bundesgerichtes den Geschäftsstellen der beiden Räte einen Antrag zur Ressourcenanpassung vorgelegt. Ein neuer nebenamtlicher Richter oder eine neue nebenamtliche Richterin mit italienischer Muttersprache soll in der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes zum Einsatz kommen. Begründet wurde der Antrag mit der zunehmenden Anzahl von Dossiers auf Italienisch und dem Rückgang der Ressourcen in dieser Sprache. Die neue Stelle soll die Kontinuität der Tätigkeit der Strafkammer insbesondere dann gewährleisten, wenn sich Richterinnen und Richter italienischer Muttersprache im Ausstand befinden oder sonst wie verhindert sind.

Nach einer angemessenen Prüfung und Empfehlung durch die GPK beschloss die RK-S im Mai 2023 mit 6 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine Initiative zur Schaffung der beantragten Stelle einzureichen. Dies wurde im August 2023 durch die RK-N mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung bestätigt. Der Entwurf zur Verordnung wurde im Oktober durch die RK-S mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, und der Ständerat hat im Dezember 2023 der Erhöhung mit 32 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.

Die RK-N hat den Entwurf an ihrer Sitzung vom 19.[NB]Januar beraten. Die Mehrheit der Mitglieder erachtete die Erhöhung um eine Nebenrichterstelle als sinnvoll und zweckmässig, um eine Verzögerung bei der Bearbeitung der Fälle zu vermeiden.

Von einer Minderheit wurde spekuliert, dass die vermehrten Fälle in italienischer Sprache allenfalls durch die offenen Grenzen verursacht sein könnten. Dem wurde von Kommissionsmitgliedern widersprochen: Das Bundesstrafgericht habe Aufgaben im Bereich des Bundesstrafrechts, und diese hätten nichts damit zu tun, dass sich das Gericht im Tessin befinde.

Seitens der Verwaltung wurde keine Steigerung ausserhalb der Norm festgestellt. Ein Steigen und Sinken der Fallzahlen sei normal und hänge damit zusammen, welche Fälle anstehen bzw. von der Bundesanwaltschaft zur Anklage gebracht werden. Es seien externe Faktoren, auf die das Gericht und die Bundesanwaltschaft keinen Einfluss nehmen könnten.

Ebenfalls noch einmal angesprochen wurde, dass das System der Nebenrichter ganz grundsätzlich diskutiert werden müsse. Dazu wird aber frühestens Mitte 2025 seitens der Verwaltungskommission ein Bericht erwartet. Dies dürfe gemäss der Mehrheit der RK-N kein Grund sein, nun mit der Erhöhung um eine nebenamtliche Richterstelle zuzuwarten, zumal dies zu keiner Kostenerhöhung führe.

Das Eintreten wurde mit 15 zu 9 Stimmen beschlossen, und auch in der Detailberatung folgte die RK-N dem Ständerat mit 15 zu 9 Stimmen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, der Erhöhung um diese Richterstelle ebenfalls zuzustimmen.