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Arslan Sibel · Nationalrat · 2024-02-27

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2024-02-27

Wortprotokoll

Der demokratische Rechtsstaat zeichnet sich unter anderem durch eine klare Gewaltentrennung aus. Dies bedingt das Vorhandensein einer unabhängigen, hochqualifizierten und effizienten Judikative. Gerade in der Schweiz mit einem komplexen Rechtssystem ist dies besonders wichtig. Die Komplexität und die Beanspruchung der Gerichte sind in letzter Zeit noch wesentlich grösser geworden. Dies betrifft insbesondere auch das Bundesverwaltungsgericht. Dessen Verwaltungskommission beantragte deshalb am 10.[NB]Mai 2023, fünf zusätzliche Richterstellen zu schaffen, um die zu erwartende Zunahme der Richtertätigkeit zu bewältigen. Die Arbeitsbelastung sei in drei Bereichen besonders hoch: Asylbeschwerden, Beschwerden im Nachgang zur Übernahme der CS durch die UBS und Beschwerden im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (Etias).

Nach Konsultation des Bundesgerichtes und der Geschäftsprüfungskommissionen beschloss die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates am 27.[NB]Juni 2023 mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine parlamentarische Initiative einzureichen, die eine vorübergehende Erhöhung der Richterzahl am Bundesverwaltungsgericht vorsieht. Am 31.[NB]August 2023 hat sich Ihre Kommission für Rechtsfragen mit 18 zu 7 Stimmen diesem Beschluss angeschlossen. Auf Empfehlung seiner vorberatenden Kommission verabschiedete der Ständerat den Verordnungsentwurf bezüglich der Erhöhung der Zahl der Richterinnen und Richter am 21.[NB]Dezember 2023 mit 35 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Nun folgt die zweite Phase dieses Geschäfts in unserem Rat. Um was geht es inhaltlich? Formell geht es um eine Totalrevision der Verordnung der Bundesversammlung vom 17.[NB]März 2017 über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht. Materiell soll die Höchstzahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht vorübergehend von heute 65 auf 70 erhöht werden. Die Gründe für diese temporäre Erhöhung habe ich eingangs erwähnt. Nach dem 31.[NB]Dezember 2029 sollen die Stellen von Richterinnen und Richtern, die pensioniert werden, so lange nicht neu besetzt werden, bis das Bundesverwaltungsgericht wieder höchstens 65 Vollzeitstellen umfasst.

Das Bundesverwaltungsgericht hat vor seinem Antrag auf Stellenerhöhung verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Arbeitslast in den Griff zu bekommen. Letztlich hat sich aber gezeigt, dass eine zumindest vorübergehende Stellenerhöhung unumgänglich ist.

Die Personalkosten für fünf neue Richterstellen belaufen sich auf maximal 1,25 Millionen Franken pro Jahr. Werden weniger Richterstellen besetzt, reduzieren sich die Kosten entsprechend. Bezüglich Kosten ist zudem zu erwähnen, dass die hängigen, durch die übergrosse Arbeitslast nicht erledigten Fälle den Bund weit mehr kosten als die zusätzlichen Ressourcen für das Bundesverwaltungsgericht.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich am 18.[NB]Januar 2024 ausführlich mit dem Geschäft befasst. In der Eintretensdebatte wies eine Mehrheit Ihrer Kommission darauf hin, dass die Rechtsweggarantie im Vordergrund stehe. Im Asylrecht sei das Bundesverwaltungsgericht die letzte Beschwerdeinstanz. Die Menschen könnten ihre Beschwerden nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Zudem gehe es auch darum, die Lösungssuche im Asylrecht zu beschleunigen. Die Revision des Asylgesetzes habe sich bewährt, die Verfahrensdauer sei wesentlich kürzer geworden. Ein Problem seien aber die variierenden Fallzahlen, dieses müsse man nach wie vor angehen. Zudem führten geopolitische Verschiebungen dazu, dass Asylgesuche aus anderen Regionen kämen. Dies bedinge eine erhöhte Flexibilität.

Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass bei einem erneuten Gesuch auf temporäre Erhöhung in ein paar Jahren zu prüfen sei, ob die 65 Stellen dem realen Bedarf entsprächen und, falls nicht, welche Massnahmen zu ergreifen seien.

Eine Minderheit Ihrer Kommission ist der Meinung, eine Asyldebatte hätte in diesem Geschäft durchaus einen Platz. Eine restriktive Asylpolitik und Rechtsprechung würde eine geringe Sogwirkung erzeugen und damit einer immer stärkeren Belastung des Bundesverwaltungsgerichtes entgegenwirken.

Ihre Kommission hat mit 13 zu 9 Stimmen entschieden, auf die Vorlage einzutreten. Mit ebenfalls 13 zu 9 Stimmen wurde dem Beschluss des Ständerates zugestimmt. Ich ersuche Sie namens der Mehrheit der Kommission, dem Ständerat zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Noch ein Wort: Der Einzelantrag Aeschi Thomas, die Richterstellen nur mit 68 Vollzeitstellen zu besetzen, wurde in der Kommission in dieser Form nicht diskutiert. Trotzdem wurde aber vertieft diskutiert, dass 70 Vollzeitstellen der richtige Weg wären.

Deshalb empfehle ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.