Ettlin Erich · Ständerat · 2024-02-27
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27
Wortprotokoll
Ich spreche hier als Präsident der Redaktionskommission. Wir haben das Geschäft an unserer Sitzung vom 22.[NB]Februar 2024 behandelt und sind auf viele Fragen gestossen. Ich möchte im Sinne der Redaktionskommission auf zwei Themen hinweisen - im Bewusstsein, dass es auch ein Appell an die SGK-N und den Nationalrat ist, je nachdem, wie wir verhandeln.
Der erste Punkt betrifft die Präzisierung des Erlasstitels. Der Nationalrat hat Artikel 59abis inhaltlich ergänzt. Es gibt einen Minderheitsantrag; wir werden noch sehen, wie sich der Ständerat entscheidet. Sollten die SGK-N und vielleicht sogar der Nationalrat an ihrem Beschluss festhalten, so müsste der Erlasstitel ebenfalls angepasst werden. Die Redaktionskommission schlägt Ihnen in diesem Fall vor, den Untertitel mit dem Begriff "Anschlusspflichten" zu ergänzen. Es geht ja um die Anschlusspflicht, die neu in die[NB]Übergangsfinanzierung[NB]hineinkäme. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt betrifft Artikel 23a Absätze 2 und 3 in der Fassung des Nationalrates. Bei Artikel 23a Absatz 2 gibt es keine Minderheit, aber eine Differenz. Das BAG brachte in der SGK-S einen Formulierungsvorschlag ein. Da die Mehrheit der SGK-S aber dem Bundesrat folgte, bestand kein Anlass, den Formulierungsvorschlag zu prüfen. Auch hier gilt: Wenn die SGK-N am Beschluss des Nationalrates festhält, sollte die SGK-N die Vorschläge des BAG prüfen. Der Berichterstatter hat es gesagt: Wir haben in der Redaktionskommission versucht zu verstehen, was bei Artikel 23a Absatz 2 gemeint ist, und wir sind krachend gescheitert. Wir haben zwei inhaltliche Varianten geprüft. Deshalb hier der Appell: Wenn man bei Artikel 23a Absatz 2 am Beschluss des Nationalrates festhält, müsste man unbedingt den Erlasstext anpassen. Das gebe ich Ihnen im Sinne der Redaktionskommission mit.