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Jans Beat · Bundesrat · 2024-02-27

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-02-27

Wortprotokoll

Es geht hier um eine parlamentarische Initiative der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates. Sie will die Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht von 65 auf 70 Vollzeitstellen erhöhen. Das Bundesverwaltungsgericht will das ebenfalls, und zwar, weil die Asylgesuche zugenommen haben und weiter zunehmen werden und es diese Menschen braucht, um die Asylgesuche abschliessen zu können.

Der Bundesrat unterstützt die befristete Aufstockung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht ganz klar. Er hat es in seiner Stellungnahme am 22.[NB]November 2023 dargelegt. Hierfür gibt es folgende Gründe: 2023 wurden in der Schweiz über 30[NB]000 Asylgesuche gestellt, es waren 5700 mehr als im Vorjahr. Die steigende Anzahl Asylgesuche führte letztes Jahr zu einer geschätzten Zunahme der Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht von etwa 50 Prozent, dies wären geschätzt 1700 Beschwerden mehr.

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits gerichtsinterne Massnahmen ergriffen, um die Asylabteilungen aufzustocken. Allerdings sind die anderen Abteilungen ebenfalls stark belastet. Die internen Massnahmen reichen deshalb nicht aus, um die gestiegene Arbeitslast aufzufangen. Sie - wir haben es in der Debatte gehört - haben 2016 zudem beschlossen, dass die Behandlungsfristen im Asylwesen verkürzt werden sollen. Ohne Aufstockung der Anzahl Richterinnen und Richter können die gesetzlichen Vorgaben aber nicht eingehalten werden, und das mit der Asylgesetzrevision angestrebte Ziel ist nicht erreichbar.

Wir haben ebenfalls gehört - es scheint mir wichtig, dass Sie diese Zusammenhänge sehen -, dass die Leute in den Asylzentren bleiben, solange das Bundesverwaltungsgericht nicht entschieden hat und die Verfahren liegenbleiben. Kurze Verfahren aber wären auch aus finanzieller Sicht im Sinne des Bundes, denn kurze Verfahren bedeuten weniger Betten, die in Asylzentren bereitgestellt werden müssen, bedeuten ganz generell weniger Bundesasylzentren. Kurze Verfahren bedeuten auch weniger Zuteilungen an Kantone und[NB]Gemeinden.[NB]Auch die Kantone und Gemeinden werden so finanziell entlastet. Deshalb ist das Anliegen sehr berechtigt.

Herr Aeschi will mit seinem Einzelantrag nun eventualiter weniger hoch aufstocken. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht so viele Stellen beantragt, wie es aufgrund der Prognosen, die vorliegen, eigentlich bräuchte. Im Grunde genommen müssten wir also noch mehr Stellen sprechen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag Aeschi Thomas ebenfalls ab; nochmals: dies mit dem Interesse, am Schluss die Bundesfinanzen damit entlasten zu können. Wir sind der Meinung, dass es damit unter dem Strich eben für alle besser und günstiger wird.

Diese Stellen sind befristet, das scheint mir auch noch wichtig zu sein. Wenn sie dann tatsächlich eines Tages nicht gebraucht werden, werden sie auch nicht verlängert. Ein wichtiger Grund ist auch, dass die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes und die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat dieses Anliegen ebenfalls unterstützen.

Ich fasse zusammen: Insbesondere die Zunahme der Beschwerden im Asylbereich rechtfertigt diese vorübergehende Erhöhung der Richterstellen oder macht sie eigentlich nötig. Ich bitte Sie daher im Namen des Bundesrates, dem Beschluss des Ständerates zur Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht zuzustimmen, auf die Vorlage einzutreten und dem Ständerat zu folgen.