von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2024-02-27
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-27
Wortprotokoll
Am 10.[NB]Mai 2023 beantragte die Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts, fünf zusätzliche Richterstellen zu schaffen, um die vorhersehbare Zunahme der Arbeitsbelastung zu bewältigen. Begründet wird dies mit der steigenden Anzahl der Asylgesuche. Diese führe zu einer Zunahme der Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht um geschätzte 50 Prozent.
Der Antrag des Bundesverwaltungsgerichts wurde von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates nicht tel quel akzeptiert. Sie hat einen eigenen Vorstoss in Form einer parlamentarischen Initiative eingereicht: Es sollen zwar fünf zusätzliche Stellen genehmigt werden, aber nur befristet. Nach Ende 2029 sollen die durch Pensionierungen frei werdenden Stellen nicht mehr besetzt werden, bis die Zahl von 65 Richterinnen und Richtern wieder erreicht wird. Der Ständerat hat dieser Initiative Folge gegeben.
Wir haben von den verschiedenen organisatorischen Massnahmen, welche das Gericht zur Verbesserung der Bewältigung der höheren Belastung getroffen hat, Kenntnis genommen. Es leuchtet ein, dass es mehr Stellen braucht. Die steigende Anzahl der Asylanträge führte beim SEM zu einer Erhöhung der Stellen. Es musste davon ausgegangen werden, dass auch die Anzahl der Beschwerden deutlich höher wird.
Da die Erhöhung der Anzahl der Richter nur vorübergehend ist, wird in der Verordnung in Artikel 1 Absatz 1 die Höchstzahl von 65 Richtern beibehalten. In Artikel 1 Absatz 2 wird klargestellt, dass die Zahl der Richter vorübergehend auf 70 Stellen erhöht werden kann, jedoch nur bis zum 31.[NB]Dezember 2029, das heisst für einen effektiven Zeitraum von fünf Jahren. Die FDP-Liberale Fraktion findet diesen Zusatz extrem wichtig und auch richtig. Damit wird zwar eine gewisse Garantie gegeben, aber es wird auch festgehalten, dass spätestens ab dem 1.[NB]Januar 2030 eine Neubeurteilung zu erfolgen hat. Wir gehen aber davon aus und erwarten auch, dass schon vorher geprüft wird, ob die 65 Vollzeitstellen genügen oder nicht. Falls sie nicht genügen, soll genau erläutert werden, wie das Problem angegangen [PAGE 46] werden soll und ob die Lösung in einer dauernden Erhöhung besteht oder welche anderen Massnahmen geplant sind bzw. geplant werden. Es kann nicht sein, dass die Anzahl Stellen am Bundesverwaltungsgericht ständig nach oben und unten angepasst wird. Wir sollten eine gute Lösung anstreben, die wirklich auch stimmt.
Die FDP-Liberale Fraktion erachtet die Vorlage als wirkungsvoll, unterstützt das Eintreten und wird ihr auch zustimmen. Wir bitten Sie daher um Ablehnung des Nichteintretensantrages.
Zum Antrag Aeschi Thomas Nummer 1: Die Variante, nur 68 Stellen zu besetzen, war in der Kommission zu keinem Zeitpunkt ein Thema und wurde deshalb auch nicht diskutiert. Zu sagen ist, dass die Berechnungen des Gerichtes ergeben haben, dass mit den zusätzlichen fünf Richterstellen der grösste Teil der Beschwerden abgebaut werden kann. Das scheint uns essenziell. Wie erwähnt, hat das Bundesverwaltungsgericht seine Prozesse bereits überprüft. Es sind also keine grossen Effizienzsteigerungen mehr möglich - darum die Erhöhung um fünf Stellen. Diese Richterinnen und Richter vorübergehend anzustellen, finden wir, wie auch schon erwähnt, richtig.
Ich möchte Sie daher im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitten, den Antrag Aeschi Thomas abzulehnen.