Müller Damian · Ständerat · 2024-02-27
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-27
Wortprotokoll
Ich erlaube mir eine Vorbemerkung zu machen: Sie wissen es, wir befinden uns mit dieser Gesetzgebung bei der Festlegung einer Übergangsfinanzierung. Frau Bundesrätin Baume-Schneider und der sprechende Berichterstatter haben Ihnen gesagt, dass der Bundesrat im Sommer 2024 die grosse Vorlage bringen wird. Wir gehen davon aus, dass wir maximal gut zwei Jahre haben werden, um diese im Parlament zu verabschieden, sie wird also in drei Jahren in Kraft treten. Als Berichterstatter erläutere ich Ihnen dazu, dass wir den Punkt, der hier in Artikel 59abis steht, effektiv in der grossen Revision regeln werden. Dass die Ärzteschaft einer Anschlusspflicht nicht entkommen kann, wird ein Bestandteil der grossen Revision sein.
Bitte beachten Sie auch, dass für stationäre Leistungserbringer, sprich Spitäler und neu eröffnete Praxen, bereits heute eine Anschlusspflicht gilt, nur für bestehende ambulante Leistungserbringer gilt sie noch nicht. Das ist mir wichtig. Wir haben das in der Kommission intensiv diskutiert, und wir haben uns dann eben mit einem Mehrheitsentscheid dahin gehend geeinigt, dass wir genau diese Anschlusspflicht für bestehende ambulante Leistungserbringer in der grossen Revision bringen werden, dass wir jetzt aber hier, weil es "nur" eine Übergangsfinanzierung ist, das Fass nicht zum Überlaufen bringen wollen. Diese Position hat sich mit 7 zu 5 Stimmen durchgesetzt. Das ist die Ausgangslage.
Ich bitte Sie hier, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.