Stocker Simon · Ständerat · 2024-02-27
Stocker Simon · Ständerat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-02-27
Wortprotokoll
Das ist mein erstes Votum - und dann gleich zu einem Thema, das mich nicht nur beruflich, sondern vor allem auch persönlich sehr beschäftigt. Ich habe hier eine Interessenbindung, die ich offenlegen kann: Ich arbeite für Gerontologie Schweiz. Ich habe also durchaus einen Überblick über die Alterslandschaft in ganz vielen Kantonen und Organisationen. Ich kenne vor allem auch sehr viele Geschichten von Betroffenen. Diese Geschichten lassen aufhorchen. Sie haben die Zahlen gehört: Wir reden von Tausenden von Betroffenen in Institutionen und im privaten Bereich.
Sie kennen bestimmt auch viele ältere Personen: Es ist eine Generation von älteren Menschen, die sich keine Hilfe holt. Oft sind es Menschen, die Probleme noch selber lösen, was zwar hehr ist, aber leider auch dazu führt, dass sie die nötigen Hilfestellungen nicht in Anspruch nehmen.
Der Bericht in Erfüllung des Postulates Glanzmann 15.3945 lässt mich schon etwas aufhorchen. Darin heisst es beispielsweise, es gebe genug Strategien und Massnahmen auf Ebene des Bundes, diese zielten jedoch nicht primär auf die ältere Bevölkerung und deren Bedürfnisse ab. Das ist eine unschöne erste Feststellung.
Eine zweite Feststellung ist: Die heutigen Bemühungen reichen nicht aus, und ausserdem gibt es spürbare Unterschiede in den Kantonen. Es gebe also grosse Lücken und ein grosses Verbesserungspotenzial.
Eine dritte Feststellung ist, dass die heutigen Wirksamkeitsbedingungen der Angebote und die Koordination der Akteure ungenügend sind. Eben das ist der Ausgangspunkt für das Impulsprogramm. Die Sozialpolitik fällt nämlich eigentlich in die Zuständigkeit der Kantone - da gebe ich Ihnen auch recht, Herr Kollege Stark, das ist so -, aber das Format eines Impulsprogramms hat in der Eidgenossenschaft grosse Anerkennung; damit hat man Erfahrung.
Das Impulsprogramm zu diesem Thema soll den gemeinsamen konzeptionellen Rahmen bilden, also diese Wissens- und Wirksamkeitsgrundlage herstellen, von der gesprochen wird. Es soll die Strukturen der Zusammenarbeit besser definieren; ich komme nochmals darauf zurück, weshalb das wichtig ist. Zudem soll es fundiertes Wissen und Beispiele bereitstellen - auch wieder, um das Thema "Wirksamkeit" zu verbessern -, und es stellt Informationen für die Sensibilisierung zur Verfügung. Im Rahmen dieses Impulsprogramms sollen die Akteure und Kantone innerhalb ihrer politischen Zuständigkeit letztlich auch finanzielle Mittel sprechen. Der Bund steckt also den Rahmen ab und koordiniert, worauf die Kantone im Rahmen von Massnahmen die entsprechenden Gelder ausgeben. Ich glaube, das ist eine bewährte Aufgabenteilung und in diesem Thema, bei dem in der Eidgenossenschaft ein Kuddelmuddel herrscht, durchaus wünschenswert.
Es wurde gesagt, dass das Thema über die Programme gegen häusliche Gewalt abgehandelt werden soll. Wenn man sich beispielsweise die Zahlen der Opferhilfe Schweiz anschaut, sieht man: Im Jahr 2022 wurden 46[NB]500 Opferberatungen durchgeführt. Darunter waren nicht einmal 2000 Personen über 64 Jahre alt. Das sind 0,04 Prozent, das ist also sozusagen ein Klacks. Die Programme gegen häusliche Gewalt sind vermutlich nicht das richtige Mittel.
Eine zweite Auffassung ist, dass man das Thema über die Istanbul-Konvention lösen kann. Ich kann Ihnen sagen: In diesem Alterssektor haben Sie bewährte Akteure, Sie haben bewährte Gremien, die Altersheime sind zuständig, die Pro-Senectute-Geschäftsstellen sind zuständig - Sie haben einen Stamm an Organisationen, die sich kennen und vernetzen. Sie können nicht sachfremd die Istanbul-Konvention und ihre Akteure über dieses Altersthema stülpen. Sie sprechen damit die falschen Personen an und wählen ein Instrument, das zwar im Rahmen der Istanbul-Konvention seine Wirksamkeit erzielt, doch im Alterssektor haben Sie andere Akteure.
Das Impulsprogramm hat zu einer Vernetzung geführt. Ich finde, diesen fahrenden Zug sollten wir jetzt nicht aufhalten. [PAGE 24] Stattdessen sollten wir mit Bewährtem fortfahren, den Empfehlungen nun Folge leisten und als Ständerat mitunter ein Zeichen dahin gehend setzen, dass wir diesem Teil der Bevölkerung, diesem vulnerablen Teil der Bevölkerung fortan in dieser Form Aufmerksamkeit schenken. In anderen, finanziellen Themen machen wir das sehr intensiv. Jetzt können wir hier ein Zeichen setzen und zeigen, dass wir auch den schwächeren Personen in der Gesellschaft unsere Aufmerksamkeit schenken.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Motion einzutreten und ihr zuzustimmen.