Stark Jakob · Ständerat · 2024-02-27
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-27
Wortprotokoll
Gewalt im Alter, insbesondere auch im Zusammenhang mit fragilen hilfs- und pflegebedürftigen älteren Menschen, ist ein wichtiges und ein sehr ernst zu nehmendes Thema. Die Frage ist, welche Rolle der Bund in diesem Themenfeld spielen soll. Die vorliegende Motion möchte ein grosses Impulsprogramm auslösen, um Misshandlungen von alten Personen zu vermeiden, die oft auf die Überlastung von Angehörigen, Fachpersonen und des Pflege- und Betreuungspersonals zurückzuführen sind.
Man kann grundsätzlich ein Fragezeichen dahinter setzen, ob ein Impulsprogramm zur Wissensvermittlung, Angebotskoordination, Qualitätssteigerung sowie zu einem nationalen Aktionsplan viel bringen wird oder ob die eingesetzten finanziellen Mittel nicht sinnvoller in anderer Weise für die betroffenen Menschen eingesetzt werden müssten. Entscheidend für die Ablehnung der Motion ist für die Minderheit jedoch, dass der Bund gemäss Verfassung nur subsidiär für diesen Themenbereich zuständig ist und die Kantone im Lead sind. Trotzdem war der Bund bereit, zusammen mit den Kantonen ein Impulsprogramm mit einer Kostenaufteilung von je 50 Prozent umzusetzen, ganz ähnlich wie von der Motionärin vorgeschlagen.
Was war die Antwort der gemäss Verfassung hauptsächlich zuständigen Kantone? Ja, sehr gerne machen wir mit - aber nur, wenn der Bund alle Kosten trägt. Das war die Antwort der Kantone. [PAGE 23]
Es ist sehr verständlich, dass der Bundesrat die Motion vor diesem Hintergrund ablehnt. Als Grund für die Ablehnung der Motion darf auch erwähnt werden, dass doch etliche private Organisationen seit Jahren im Bereich der Bekämpfung von Gewalt im Alter tätig sind. Zudem möchte ich auch auf die ausgebauten Aktivitäten gegen häusliche Gewalt generell hinweisen. Es macht durchaus Sinn, dass die Gewalt im Alter als Teilgebiet der häuslichen Gewalt gesehen, thematisiert und bekämpft wird. Also sollte auch hier besser integriert als separiert werden.
Insgesamt komme ich deshalb zum Schluss, dass es richtig ist, die Gewaltprävention im Alter nicht zur primären Aufgabe und zur primären Kompetenz des Bundes zu machen, sondern dieses Thema viel mehr und verstärkt in die bestehenden Programme gegen die häusliche Gewalt zu integrieren, an denen ja der Bund auch beteiligt ist. Ich erinnere an die Roadmap gegen häusliche Gewalt vom 30.[NB]April 2021 und an den laufenden Nationalen Aktionsplan 2022-2026 zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), die ausdrücklich alle Zielgruppen von Gewalt berücksichtigt, unabhängig vom Alter.
Im Namen der Minderheit empfehle ich Ihnen deshalb, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion abzulehnen.