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Hegglin Peter · Ständerat · 2024-02-27

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27

Wortprotokoll

Mit der Motion Bregy 21.4164 soll der Bundesrat beauftragt werden, sicherzustellen, dass die Schweizer Behörden EU-Zulassungsentscheide für Pflanzenschutzmittel sowohl für die biologische wie auch für die konventionelle Landwirtschaft anerkennen und entsprechende Zulassungen im gleichen Zeitraum erlassen. Dazu soll Artikel 160 Absatz 6 LwG entsprechend ergänzt werden.

An ihrer Sitzung vom 25.[NB]Januar 2024 beriet die Kommission zudem eine parlamentarische Initiative mit einer ähnlichen oder gleichen Zielsetzung. Während die Motion vom Bundesrat eine Verordnungsanpassung verlangt, sollen mit der parlamentarischen Initiative Gesetzesänderungen angestossen werden. Die parlamentarische Initiative 22.441 befindet sich in der ersten Phase. Sie wurde am 16.[NB]Juni 2022 im Nationalrat eingereicht. Die WAK-N hat ihr am 30.[NB]Januar 2023 mit 15 zu 10 Stimmen Folge gegeben. Ihre WAK hat der parlamentarischen Initiative an der letzten Sitzung dann mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls Folge gegeben. Die Motion 21.4164 wurde am 30.[NB]September 2021 im Nationalrat eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 14.[NB]September 2023 mit 92 zu 82 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion.

Begründet werden die Vorstösse damit, dass sowohl die biologisch wie die konventionell produzierende Landwirtschaft auf Pflanzenschutzmittel angewiesen sei. Das zeigten etwa aktuelle wetterbedingte Ernteausfälle in fast allen Kulturen. Hagel und Nässe begünstigten Krankheitsbefall. Die Liste verfügbarer Pflanzenschutzmittel sei aber ausgedünnt und der Schutz der Nutzpflanzen bereits heute ungenügend gewährleistet. Neue Pflanzenschutzmittel stünden aufgrund der schleppenden Schweizer Zulassungsverfahren praktisch keine zur Verfügung. Das gelte für den biologischen wie für den konventionellen Landbau. In umliegenden Ländern könnten Landwirte neue, bessere und umweltverträglichere Wirkstoffe einsetzen. Das sei nicht mehr länger akzeptabel, zumal das Schweizer Zulassungsverfahren weitgehend mit dem EU-Verfahren harmonisiert sei.

Im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspaketes 2020 beschloss der Bundesrat bereits auf eigene Initiative, beim Widerruf der Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel auf eine eigene Beurteilung zu verzichten und die Beurteilung der EU zu übernehmen. Die Schweiz solle daher die EU-Zulassung neuer Wirkstoffe und Produkte anerkennen. Eine autonome Übernahme der EU-Zulassungen für Pflanzenschutzmittel sei aus gesetzgeberischer Sicht auch in Bezug auf die Komplexität und Einheit der Materie geboten. Administrativ führe dies zu einer enormen Entlastung der Behörde und zu einer rasch messbaren Verbesserung für die Schweizer Landwirtschaft.

Der Bundesrat lehnt das Anliegen mit folgender Begründung ab: Er habe bereits mehrere Massnahmen beschlossen, um die Anerkennung von in der EU erteilten Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln zu erleichtern. Die Rechtsvorschriften für Pflanzenschutzmittel seien mit denen der EU harmonisiert. Für die Genehmigung von Wirkstoffen analog der EU bzw. um die Bewilligung von Produkten automatisch anzuerkennen, sei es notwendig, Zugang zu den vollständigen Unterlagen zu haben, die den Genehmigungs- und Bewilligungsgesuchen beigefügt seien. Dies wäre beispielsweise mit einem Abkommen möglich, das zurzeit aber nicht existiere.

Im Rahmen der Reorganisation der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel hat der Bundesrat die betreffenden Departemente beauftragt, Vorschläge zur Optimierung des Verfahrens zu erarbeiten. Dabei geht es auch darum, in diesem Rahmen zu prüfen, wie die Anerkennung von in der EU zugelassenen Produkten erleichtert werden kann.

Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass derzeit die Vernehmlassung zu einer Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung läuft, mit der der Bundesrat das schweizerische Zulassungsverfahren noch stärker an dasjenige der EU [PAGE 27] annähern will. Sie ist allerdings der Ansicht, es brauche mehr Druck und auch noch weitere Schritte, um die teils dramatische Situation im Pflanzenschutzbereich zu verbessern. Für zahlreiche Kulturen sei die Situation extrem schwierig. Ihr Überleben sei gar teilweise gefährdet, da die nötigen Pflanzenschutzmittel fehlten. Besonders störend sei dabei, dass in der Schweiz gewisse Früchte aufgrund fehlender Pflanzenschutzmittel nicht mehr verkauft werden könnten, weil sie zum Beispiel Würmer oder Maden enthalten würden, aber in den Läden Importprodukte verkauft würden, die mit ebensolchen Mitteln behandelt worden seien.

Die Zulassungen beanspruchen nach Ansicht der Kommission zu viel Zeit, gerade wenn ältere Produkte nicht mehr zugelassen sind. Wenn es dann nicht innert nützlicher Frist Ersatzprodukte gebe, müsse mit Notfallzulassungen gearbeitet werden, was sehr unbefriedigend sei.

Angesichts dessen erachtet die Kommission den von der Motion vorgegebenen Weg als unterstützenswert. Die Kommission lehnte eine Sistierung der Motion zur Auswertung der Vernehmlassung des Bundesrates mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Sie beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, die Motion anzunehmen.

Eine Minderheit lehnt die von der Motion geforderte Übernahme von EU-Zulassungen ab und verweist darauf, dass diese einzig für die Wirkstoffe im EU-Raum gälten. Die Produkte hingegen würden in den einzelnen Ländern geprüft und nur zonenweise zugelassen. Mit Blick auf die hohe Gewässerbelastung argumentierte sie, dass die Schweiz über alle Daten verfügen müsse, damit die Vorgaben bei Bedarf spezifisch angepasst werden könnten. Ich gehe davon aus, dass die Minderheit ihre Argumente noch selber vortragen wird.

Ich empfehle Ihnen, die Motion anzunehmen.