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AB 333488

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-27

Wortprotokoll

Nach den Voten meines Vorredners und meiner Vorrednerin zum selben Thema möchte ich noch Folgendes ergänzen oder auch wiederholen, weil es mir sehr wichtig erscheint: Täterarbeit ist Präventionsarbeit, und Präventionsarbeit ist Opferschutz, wie wir bereits von Kollegin Funiciello gehört haben und wie wir auch alle wissen. Die Studien bestätigen, dass durch gezielte Begleitmassnahmen und spezialisierte Programme erneute oder wiederholte häusliche Gewalt eingedämmt oder gar verhindert werden kann. In einigen Kantonen läuft zu wenig, doch die Rückfallprävention bewirkt einiges. Untersuchungen zeigen, dass die Anzahl an gewaltausübenden Personen, die rückfällig werden, sinkt, wenn die Justizbehörde eine Beratung bzw. ein Lernprogramm als ergänzende Massnahme verordnet oder man gewaltausübende Personen zu Massnahmen motivieren kann. Das Postulat, das auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird, verlangt, dass analysiert wird, wie diese wichtige Arbeit gefördert werden kann. [PAGE 57]

Die Kantone haben sich bereits dahin gehend geäussert, dass sie sich im Zusammenhang mit dem Thema häusliche Gewalt auch mit der Arbeit mit gewaltausübenden Personen beschäftigen werden. Es soll nun geklärt werden, wo der Bund und die Kantone vermehrt eine Zusammenarbeit sehen bzw. welche Zuständigkeit zu einer wirksameren Täterarbeit führt. Nun geht es um die konkrete Umsetzung. Langfristige und gemeinsame Arbeit werden den Effekt haben, dass Rückfallquoten erheblich reduziert werden können, was wir ja alle wollen.

Darum bitte ich Sie, mein Postulat anzunehmen.