Reimann Lukas · Nationalrat · 2024-02-27
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-27
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst einfach festhalten, dass auch ich der Meinung bin, dass Herr Kabuga ein schlimmer Verbrecher ist und dass wir hier von einem abscheulichen Verbrechen sprechen, nämlich dem Völkermord an über 800[NB]000 Tutsi und gemässigten Hutu. Trotzdem bin ich der Meinung, dass man dieses Postulat nicht annehmen sollte, und zwar aus folgenden Gründen:
Die ganze Affäre wurde ja aufgedeckt, indem eine Betroffene, ein Opfer, im Asylzentrum in Genf plötzlich Herrn Kabuga erkannte, der ebenfalls in diesem Asylzentrum untergebracht war, und sah, dass er eine jener Personen ist, vor denen sie geflüchtet war. Wenn man das Asylwesen anschaut und kritisiert, muss ich sagen, dass sich so etwas natürlich nicht nur im Fall von Ruanda abspielt. Das haben wir aktuell auch mit Eritreern, das hatten wir beim Konflikt in Ex-Jugoslawien. Ich kannte einen ehemaligen Muslim, also jemanden, der aus der islamischen Glaubensgemeinschaft ausgetreten war, der im Asylzentrum zusammen mit sechs sehr radikalen Muslimen im Zimmer war. Da müsste man vielleicht eher das Asylwesen hinterfragen als diese Affäre Kabuga.
Frau Badertscher hat vorhin gefragt, wie es denn sein könne, dass dieser Herr Kabuga einfach so ein- und ausreisen konnte. Da frage ich Sie zurück: Wie kann es sein, dass heute auch Leute, die für die Schweiz ein Einreiseverbot haben, ein- und ausreisen können, wie sie wollen? Da ist das Problem letztendlich die Grenzkontrolle und weniger dieser Fall.
Dann muss man sagen, dass der Fall in Den Haag ja nicht abgeschlossen ist. Der Fall in Den Haag wird immer noch verhandelt. Es ist absolut unüblich und verfahrenswidrig, dass ein Land Zusatzberichte zu einem laufenden Verfahren in Den Haag verfasst. Was ein Land machen kann, ist Folgendes: Wenn Den Haag um weitere Informationen anfragt, dann kann das Land selbstverständlich Informationen liefern. Es wird hier jetzt aber bereits so getan, als ob die Schweiz ein an diesem Konflikt hauptschuldiges Land wäre, und das ist die Schweiz nicht. Es war auch nicht die Schweiz, die da schlecht gehandelt hat, sondern allenfalls ein einzelner Beamter, der übrigens inzwischen nicht mehr im Amt und längst pensioniert ist.
Sie haben es angesprochen: Herr Kabuga ist über neunzig Jahre alt und dement. Der Fall ist dreissig Jahre her. Vielleicht rührt es daher, vielleicht ist es auch ein Übersetzungsfehler, aber die Antwort des Bundesrates besteht aus zweimal dem gleichen Satz, dann kommt als Drittes noch der Verweis, man müsse aber das Bundesgesetz über die Archivierung beachten. Eine, verzeihen Sie, lausigere Antwort des Bundesrates auf ein Postulat - ich glaube, sie kommt von Ihrer Vorgängerin - habe ich also wirklich noch nie gesehen.
Ich empfehle Ihnen das Postulat zur Ablehnung.