Götte Michael · Nationalrat · 2024-02-28
Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-28
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen als Kommissionssprecher der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates Bericht zum Geschäft "Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen 2025-2034. Verpflichtungskredit" erstatten.
Um die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern in schweren Mangellagen zu gewährleisten, schreibt der Bund die Haltung von Pflichtlagern vor. Der Bundesrat legt fest, welche lebenswichtigen Güter in den Pflichtlagern vorhanden sein müssen. Es ist jedoch nicht der Bund, der diese Reserve hält, sondern es sind privatwirtschaftliche Unternehmen, welche diese Lager anlegen und denen die dort gelagerten Güter gehören.
Wie funktioniert dieses Schweizer System? Der Bund gewährt den Banken, welche die Unternehmen beim Halten und Handeln dieser Ware finanzieren, Garantien, die sogenannten Bundesgarantien für Kredit- und Pflichtlagerhaltung. Dank dem Bund kommen die Unternehmen einfacher und günstiger an Kapital, mit welchem sie sich die entsprechenden Güter beschaffen und mit diesen handeln können.
Die Höhe der Bundesbürgschaften hängt grundsätzlich vom Grundpreis der gelagerten Ware ab, der oft sehr niedrig ist. Meist liegt er in einem Bereich von 10 bis 20 Prozent des Marktwertes. Es werden zudem nur Waren gelagert, die dem Handel verkauft werden, das heisst Getreide, Öl, Fette, Zucker und raffinierte Produkte wie Heizöl und Benzin. Mit diesem wirtschaftlichen Ansatz unterscheiden wir uns von anderen Staaten. Zudem hat sich gezeigt, dass sich dieser Ansatz bewährt hat, sowohl mit Blick auf die Qualität und Stabilität unserer Lager als auch mit Blick auf die finanziellen Folgen für den Bund. Darüber herrscht auch in der Kommission Einigkeit. Aus diesem Grund wird in der vorliegenden Botschaft grundsätzlich nicht über den Mechanismus bzw. die Garantie für Bundesdarlehen diskutiert, sondern über die Höhe und Dauer des Bundeskredites.
Aufgrund der tiefen Zinssätze wurden die aktuellen Kreditlimiten in den letzten Jahren nie ausgeschöpft. Mit den steigenden Zinsen dürfte die Nachfrage nach Bundesgarantien wieder steigen. Es ist wichtig, dass die Grenzen der Garantien jederzeit ausreichend hoch sind, sodass alle berechtigten Pflichtlagerhalter zu jedem Zeitpunkt eine gesetzeskonforme Finanzierung erhalten können. Hätten die Unternehmen nicht den Bund als Sicherheit im Rücken, würden die Banken von den Unternehmen für dieses zusätzliche Kreditrisiko einen markanten Aufschlag bei den Kreditzinsen verlangen. [PAGE 65]
Der laufende Kredit für Pflichtlager in Höhe von 540 Millionen Franken, mit dem die Bereiche Ernährung, Energie und Heilmittel abgedeckt werden, läuft 2024 aus. Dieser Kredit soll auf 750 Millionen Franken angehoben werden, was 210 Millionen Franken mehr sind als bisher. Somit ist eine Erhöhung der Pflichtlagerbestände möglich, und es wird stets genügend Kapital zur Verfügung stehen.
Zudem soll die Dauer von fünf auf neu zehn Jahre, das heisst von 2025 bis 2034, verlängert werden. Die Finanzkommission äusserte bezüglich der Ausweitung der Kreditdauer auf zehn Jahre Bedenken hinsichtlich der Planbarkeit. Die Verwaltung konnte sie jedoch davon überzeugen, dass durch die längere Frist kein Handlungsspielraum eingebüsst wird, weil die Pflichtlager stetig neu beurteilt und entlang der tatsächlichen Bedürfnisse bemessen werden. Ebenfalls diskutiert wurde, ob aufgrund des grundsätzlichen Absenkpfads bezüglich des Mineralölverbrauchs eine vertiefte Prüfung der Treibstofflager nötig ist. Ein Antrag auf ein Kommissionspostulat wurde jedoch zurückgezogen, nachdem die Verwaltung in Aussicht gestellt hatte, dass im Herbst 2024 eine Analyse dazu erarbeitet wird.
Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft am 23.[NB]August. Der Ständerat stimmte dem Verpflichtungskredit am 11.[NB]Dezember 2023 in der Wintersession einstimmig zu. An unserer Sitzung vom 23.[NB]Januar 2024 stimmte die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates dem Verpflichtungskredit ebenfalls einstimmig zu. Somit beantragt die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates einstimmig, die Erhöhung der Bundesgarantien für die Pflichtlagerdarlehen zu genehmigen. Diese Anpassungen sind ihrer Ansicht nach notwendig und sollen es ermöglichen, die Pflichtlager in den Bereichen Nahrungsmittel, Energie und Hilfsmittel aufzustocken. Die Kommission befürwortet die Anhebung der Kreditlimite auf 750 Millionen Franken[NB]sowie[NB]die[NB]Verlängerung der Kreditdauer auf neu zehn Jahre.