Flach Beat · Nationalrat · 2024-02-28
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-02-28
Wortprotokoll
Zunächst zu meiner Interessenbindung: Ich bin Vizepräsident von Casafair Schweiz, somit Hauseigentümer und eigentlich Vertreter der Seite der Vermieter. Ich möchte vorausschicken, dass ich in dieser Funktion am vom Bundesrat einberufenen runden Tisch zum Thema Wohnungsknappheit teilnehmen durfte. Ich möchte auch sagen, dass die Medienschelte nach diesem runden Tisch in meinen Augen nicht gerechtfertigt war. Der runde Tisch hat alle Player an den Tisch gebracht. Es konnte diskutiert werden, welches die Ursachen der Wohnungsknappheit sind und welche möglichen Instrumente und Mittel der Bund und alle generellen Player in diesem Land - die Ersteller von Wohnungen, die Vermieter von Wohnungen, die Besitzer, die Mieterinnen und Mieter, die Kantone, die Städte - haben, um dafür zu sorgen, dass wir genügend Wohnraum zur Verfügung haben.
Ein Fünftel der Schweizerinnen und Schweizer gibt heute mehr als 30 Prozent für das Wohnen aus. Das ist ein sozialpolitisches Problem. Es gibt zu wenig Wohnungen, es werden zu wenig Wohnungen gebaut, es werden zu wenig Wohnungen umgebaut. Es gibt wahrscheinlich auch deswegen eine Knappheit, weil es sehr viele Zweitwohnungen innerhalb des Siedlungsgebietes gibt; innerhalb der Städte sind es beispielsweise bis zu 10 Prozent. Das Zinsniveau hat dazu geführt, dass zu wenig gebaut worden ist. Investitionen sind zurückgegangen, es gab auch eine Einspracheflut hinsichtlich der Lärmschutzvorschriften, was viele Investoren abgeschreckt hat.
Der Markt ist intransparent. Er ist insofern intransparent, als es nicht überall eine Formularpflicht gibt, die genau vorschreibt, wie hoch die Vormiete war, wenn eine Mietsache auf einen nächsten Mieter oder eine nächste Mieterin übergeht. Das führt dazu, dass auf einem Markt, der nicht transparent ist, einzelne Marktteilnehmer übertreiben. So ist es heute in den Städten schon fast ein Glücksfall, schon fast ein Lottosechser, wenn eine Familie innerhalb des städtischen Gebietes, innerhalb der Ballungszentren eine bezahlbare Wohnung findet. Das betrifft mittlerweile sogar auch den Mittelstand. Nicht nur für die sozial Schwachen ist der Wohnungsmarkt knapp.
Mit meinem Vorstoss möchte ich das, was eigentlich sowieso in den Artikeln 269 und 269a OR festgeschrieben ist - nämlich, was ein nicht missbräuchlicher Mietzins ist -, umsetzen, indem in die Mietverträge der Mietzins der vorherigen zwei Jahre hineingeschrieben wird. Das schafft die notwendige Transparenz für die Mieterinnen und Mieter. Weiter wird es den Markt auch ein wenig beruhigen, indem die Vermieter, die diese Notlagen ausnützen möchten, das eben nicht mehr tun können, d.[NB]h., die Mieten von Mieterwechsel zu Mieterwechsel einfach ins Uferlose steigen zu lassen.
Ich bin dankbar dafür, dass der Bundesrat diesen Vorstoss auch unterstützt. Es ist auch eines der Instrumente, die der runde Tisch zur Wohnungsknappheit hervorgebracht hat. Dafür, dass diese Transparenz geschaffen wird, gibt es breite Unterstützung. Weshalb diese Transparenz, wie es von den Gegnern immer wieder gesagt wird, schlecht sein soll, kann ich schlichtweg nicht verstehen. Ich glaube, dass sich die Preise für Benzin, wenn Sie diese an den Tankstellen nicht mehr anschreiben würden, entsprechend verändern würden, sprich, dass sie nach oben gehen würden. Vielmehr schafft Transparenz eben die Möglichkeit, dass Sie wissen, was auf dem Markt tatsächlich bezahlt wird. Schafft man Transparenz, sieht man auch, ob jemand tatsächlich überrissene Mietzinsen verlangt und so die Wohnungsknappheit zur Wohnungsnot macht, da die Leute das nicht mehr bezahlen können.
Ich danke Ihnen für die Annahme meines Vorstosses, der eben keine Formularpflicht im wahren Sinne vorsieht, sondern klare Transparenz, indem der Mietzins der Vormieter in den neuen Mietvertrag hineingeschrieben werden muss.