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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2000-03-08

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Wie Sie sehen, habe ich diese Motion mit unterzeichnet, und zwar im Anschluss an die Debatte, die wir im Dezember 1999 über das Anwaltsfreizügigkeitsgesetz geführt haben. Ich möchte mich kurz fassen und jene Debatte nicht wieder aufleben lassen. Aber eine Bemerkung kann ich mir doch nicht ganz verkneifen: Wir muten in letzter Zeit der Wirtschaft, dem öffentlichen Personal, ja, wir muten in Bezug auf Liberalisierungen und Öffnungen vielen vieles zu. Hier aber findet einfach ein Kartell statt, das nicht bereit ist, sich echt zu öffnen.

Ich habe dieselbe Befürchtung, die auch in der Begründung des Motionärs angeklungen ist, dass man dieses Thema auf die Ebene der so genannten freien Berufe hebt, aber in Tat und Wahrheit nur die Situation der Anwaltskanzleien behandelt haben möchte. Es geht in der Motion auch um Ärztekollektive, wie man sagt. Die Situation der Ärztekollektive ist eine völlig andere als jene der Anwälte. Wenn wir nämlich die bilateralen Verträge annehmen, werden die Ärzte bereits im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit einen Öffnungsschritt in ihrer Branche über sich ergehen lassen müssen. Das ist so gut wie sicher, und ihre Situation wird sich deshalb etwas anders entwickeln.

Hier geht es in erster Linie um die Anwaltskanzleien. Wenn ich dieser Motion zustimme, hoffe ich, dass der Einbezug der anderen freien Berufe, von denen hier nur die Ärzte erwähnt sind, nicht dazu dient, dieses Geschäft unnötig zu verzögern. Diese Gefahr besteht nämlich. Wenn man jetzt bei den freien Berufen in die Vernehmlassung gehen, deren Situation untersuchen und deren besondere Probleme erheben muss, dann befürchte ich, dass dieses Problem der Antwaltskanzleien auf den St. Nimmerleinstag verschoben wird, Motion hin oder her. Diese Befürchtung wollte ich hier doch deponiert haben.

Auch mit der Frage der Rechtsform von Kanzleien sind andere wichtige Fragen - Fragen der Berufsausübung, insbesondere der Gegensatz zwischen totaler Unabhängigkeit und Interessenabwesenheit - noch nicht gelöst.

Ich werde dieser Motion zustimmen, bitte aber Frau Bundesrätin Metzler, dafür zu sorgen, dass die Vorlage nicht "überschwer" wird und dass nicht im Umfeld des Anliegens Verzögerungen entstehen.