Stark Jakob · Ständerat · 2024-02-28
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-28
Wortprotokoll
Häusliche Gewalt ist nicht tolerierbar. Auch gesetzliche Rahmenbedingungen, die die häusliche Gewalt begünstigen, sind nicht tolerierbar. Deshalb liegt uns nun ein Entwurf für eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes vor. Bei einer Scheidung garantiert dieser dem von häuslicher Gewalt betroffenen Teil, in der Regel der Ehefrau, eine Verlängerung des Aufenthaltes in der Schweiz.
Trotz dieser Änderung beantrage ich Ihnen, die Vorlage an die Staatspolitische Kommission zurückzuweisen. Weshalb? Die neue Regelung wird von den Kantonen vollzogen werden müssen. Deshalb ist der Einbezug der Kantone, insbesondere vor der Beratung im Ständerat, ausserordentlich wichtig. Denn wesentliche Herausforderungen, die sich beim Vollzug der AIG-Anpassung stellen werden, werden von den Kantonen gemeistert werden müssen - und hier stellen sich für mich insbesondere zwei Fragen, auf die meine Vorrednerin bereits hingewiesen hat.
Erstens wird mit der gut gemeinten Ergänzung von Artikel 50 Absätze 1 und 2 AIG die Entwicklung gefördert, das Aufenthaltsrecht in der Schweiz auch in Fällen zu erteilen oder zu verlängern, an die nicht gedacht worden ist. Es stellt sich die Frage, ob so das Ausländergesetz in gewisser Weise praktisch ausgehebelt und umgangen werden kann. Es stellt sich auch die Frage, wo und in welchem Ausmass es solches Missbrauchspotenzial gibt und welches rechtliche Fundament gelegt werden müsste, damit es nicht genutzt werden kann oder, noch besser, gar nicht erst entsteht. Welche Sanktionen sind für den nachgewiesenen Missbrauch der neuen Bestimmungen vorgesehen? Hier ist zu wenig abgeklärt worden. Man sollte die Abklärungen nicht machen, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist.
Zweitens stellt sich die Frage, was eigentlich mit jenem Teil des Ehepaars passiert, von dem die häusliche Gewalt ausgeht, dem Täter. Im Gesetz findet sich dazu nichts. Auch hier sind Sanktionen, harte Sanktionen, wohl unumgänglich. Darauf hat übrigens auch die Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden hingewiesen; Frau Friedli hat das auch erwähnt. Wir sollten diese Behörde sehr ernst nehmen, weil sie an der Front ist und den Vollzug machen muss.
Ich habe den Eindruck, dass diese Gesetzesrevision eben wirklich nur das Gute will und sieht, dass sie keine adäquate Basis bietet gegen das Missbrauchspotenzial der neuen Regelung und für die Sanktionierung des Missbrauchs sowie des Täters in den von häuslicher Gewalt betroffenen Ausländerehen. Meines Erachtens ist es deshalb sehr wichtig, dass sich die Staatspolitische Kommission nochmals intensiv mit diesen Fragen beschäftigt, dass sie zusätzliche Abklärungen trifft und bei Bedarf auch Anhörungen durchführt, Anhörungen der Kantone, der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden (VKM) sowie weiterer in diesen Bereichen tätiger Organisationen. Dabei ist es unerheblich, dass die Schwesterkommission des Nationalrates bereits Anhörungen durchgeführt hat. Die sachbezogene Ernsthaftigkeit dieses Rates, insbesondere in heiklen kantonalen Vollzugsfragen, soll immer den Vorrang vor formellen Überlegungen haben.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen.