Aeschi Thomas · Nationalrat · 2024-02-28
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-28
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beantragen, dass wir den Bundesrat beauftragen, Hochschulen gemäss Artikel 2 HFKG, die von Bundesbeiträgen nach Artikel 45[NB]ff. HFKG profitieren, zu verpflichten, auf der Semesterrechnung die effektiven Kosten des jeweiligen Studiengangs auszuweisen.
Jede Studentin und jeder Student sollte sich bewusst sein, welche Investitionen seitens des Steuerzahlers in ihre oder seine Ausbildung gesteckt werden und was für ein Privileg es ist, für durchschnittlich 1100 Franken pro Semester in der Schweiz studieren zu dürfen; dies zum Beispiel im Gegensatz zu den USA, wo jede Studentin und jeder Student jährliche Studiengebühren in der Höhe von durchschnittlich 27[NB]000 bis 36[NB]000 US-Dollar bezahlt. Die jährliche Publikation der Kostenrechnungen der Hochschulen durch das Bundesamt für Statistik erfüllt diesen Zweck leider nicht. [PAGE 80]
Auch der Bundesrat teilt die Meinung, "dass ein erhöhtes Bewusstsein für das Verhältnis von Studiengebühren zu den effektiven Ausbildungskosten und damit für die von der öffentlichen Hand erbrachte Leistung bei den Studierenden und im öffentlichen Diskurs wünschenswert wäre", Herr Bundesrat Parmelin. Sie sehen das in der Stellungnahme zu meiner Motion 12.3118, "Transparenz über die tatsächlichen Studienkosten". In anderen Bereichen hat der Bund genau auf diese Massnahme gesetzt: So müssen seit dem Inkrafttreten des Kostendämpfungspakets 1a per 1.[NB]Januar 2022 die Patientinnen und Patienten zwingend immer mit einer Rechnungskopie vom Leistungserbringer bedient werden.
Ich bitte Sie entsprechend, die Forderung zu unterstützen, dass wir den Bundesrat beauftragen, von Bundesbeiträgen profitierende Hochschulen zu verpflichten, auf der Semesterrechnung die effektiven Kosten des jeweiligen Studiengangs auszuweisen.