Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2024-02-28
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-28
Wortprotokoll
Herr Kollege, in Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a geht es um die Bedingungen, um als Opfer häuslicher Gewalt eingegrenzt zu werden. Es geht einerseits um die Anerkennung als Opfer im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 des Opferhilfegesetzes und andererseits in Ziffer 2 um - ich lese das hier jetzt vor - "die Bestätigung einer notwendigen Beratung, Betreuung oder Schutzgewährung durch eine auf häusliche Gewalt[NB]spezialisierte[NB]Fachstelle in der Regel mit öffentlicher Finanzierung sowie Auskünfte und Berichte einer solchen Fachstelle".
Gerne möchte ich bestätigen, dass mit diesen spezialisierten Fachstellen Anhörungen durchgeführt wurden. Diese Informationen sowie die Berichterstattung liegen den Kommissionen grundsätzlich vor. Die Anhörungen wurden in der nationalrätlichen Kommission und bei den vorbereitenden Arbeiten durchgeführt. Es waren explizit die Fachstellen, die zu einer Präzisierung aufgerufen haben - eben aus dem Grund, dass der Missbrauch mit einer Präzisierung eingedämmt werden kann. Das war die Argumentation.
Ich werde jetzt aber einfach auf die Überlegungen der Kommission eingehen: Es wurde auch eine breite Vernehmlassung in den Kantonen durchgeführt. Die Kantone fanden es grundsätzlich richtig, nicht nur auf die Strafverfahren, welche täterorientiert sind, zu schauen. Wenn es um Opferschutz geht, so die Überlegungen, braucht es eine Gesamtschau. Deshalb sind die Stärkung der Fachstellen und die verstärkte Verbindung mit dem Opferhilfegesetz wichtig. Menschen, die häusliche Gewalt erleben, erhalten bereits heute den Opferstatus. Sie erhalten auch Anspruch auf Leistungen, was nicht automatisch zu einer Härtefallbewilligung führt. Es bleibt eine Einzelfallprüfung, und die ist kompliziert. Es geht deshalb darum, mit den einzubeziehenden Opferhilfestellen eine zusätzliche Sensibilisierung zu erreichen und die Tatbestände zu überprüfen. Die Opferhilfestellen sind auf das Thema der Gewalt spezialisierte Fachstellen, mit welchen die Kantone zusammenarbeiten. Die Stellen sind entweder öffentlich oder privat finanziert und in Zusammenarbeit mit den Kantonen tätig. Deshalb haben die Kantone den Einbezug der Opferhilfestellen gewünscht, um Täter besser zu erfassen. Das waren die Überlegungen für die Erweiterung.
Die Kommission wurde informiert, dass es sehr unterschiedliche Arten der Zusammenarbeit in den Kantonen gebe. Manche Kantone arbeiten mit Privaten zusammen, andere nur mit öffentlichen Institutionen. Es reiche, das wurde der Kommission auch klar mitgeteilt, nicht einfach nur das Gesprächsprotokoll einer Beratungsstelle, um eine Härtefallbewilligung zu erhalten. Das ist eine spezifische Prüfung. Letztlich geht es darum, die Möglichkeiten des Opfers zu verbessern, mit einer zuständigen Stelle in Kontakt zu treten, damit besser geprüft werden kann und um mehr Indizien zu erhalten, dass ein Missbrauch tatsächlich vorliegt.
Das waren die Überlegungen der Kommission. Ein solcher Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt. Mein Kollege Daniel Fässler hat als Präsident auch darauf hingewiesen: Wir haben die Beratung eigentlich intensiv geführt. Solche Anträge lagen nicht vor. Deshalb kann ich nur die Überlegungen der Kommission zu diesem Punkt mitteilen. [PAGE 45]