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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-02-28

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-28

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen und damit den Entwurf des Bundesrates gutzuheissen, dem Bundesbeschluss zuzustimmen und den Notenaustausch zu genehmigen. Der Schengen-Besitzstand soll gewährleisten, dass innerhalb des Schengen-Raums der freie Verkehr von Personen gewährleistet ist und dass ein hohes Mass an Sicherheit gewährleistet ist.

Bereits zu Beginn der Diskussionen über den Schengen-Raum und den Schengen-Besitzstand stand immer wieder das Anliegen im Vordergrund, dass sichergestellt werden muss, dass die Vorschriften in allen beteiligten Staaten so angewendet werden, dass die Ziele des Schengen-Besitzstandes auch erfüllt werden. In diesem Sinne ist das, was der Bundesrat uns hier vorlegt, eine Fortschreibung der bisherigen Anstrengungen zur Evaluierung und zur Überwachung der Vorschriften innerhalb des Schengen-Besitzstandes. Ich bin der Meinung, dass diese beantragten Neuerungen durchaus Vorteile haben werden und eine Chance verdienen, auch angewendet zu werden.

Es gibt Neuerungen in dem Sinne, dass die Verfahren beschleunigt werden sollen. Die Akteure erhalten kürzere Fristen, und vor allem wird bei schwerwiegenden Mängeln ein Dringlichkeitsverfahren eingeführt. Ich glaube, das ist im Interesse der Schweiz. Zudem soll es vermehrt zu unangekündigten thematischen Evaluierungen kommen; auch das ist im Interesse der Schweiz.

Vor diesem Hintergrund ist es auch vertretbar, dass der Evaluierungsrhythmus im Grundsatz reduziert bzw. der Zyklus [PAGE 52] verlängert wird. Schliesslich ist festzuhalten, dass die Änderungen auch beinhalten, dass bei Follow-up-Überprüfungen - das heisst, wenn Mängel festgestellt wurden und dann eine Nachüberprüfung erfolgt - verstärkte Massnahmen greifen sollen, indem auch vermehrt unangemeldete Überwachungsbesuche bzw. überhaupt erneute Besuche stattfinden sollen.

Aufgrund dieser Überlegungen, meine ich, hat die Kommission richtigerweise festgestellt, dass dieser Notenaustausch bzw. die Änderung der EU-Verordnung 2022/922 effektiv zum Ziel hat, dass der Schengen-Besitzstand künftig noch korrekter und noch einheitlicher angewendet wird.

Ich beantrage Ihnen daher Zustimmung zum beantragten Bundesbeschluss.

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