Jans Beat · Bundesrat · 2024-02-28
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-02-28
Wortprotokoll
Der Postulant fordert den Bundesrat dazu auf, einen Bericht mit einer Auslegeordnung zu Asylverfahren an der EU-Aussengrenze oder in Drittstaaten zu erstellen, ausserdem zum Vollzug der Wegweisung von abgewiesenen Asylsuchenden in sichere Drittstaaten.
Die Idee, Asylverfahren in Staaten ausserhalb Europas zu verlagern, ist nicht neu, sie wird derzeit auf europäischer Ebene wieder intensiver diskutiert. Bekannteste Beispiele sind die bisher nicht umgesetzten Bemühungen Grossbritanniens und Dänemarks, Verfahren nach Ruanda auszulagern.
La Suisse s'est également déjà penchée sur la question. En 2017, le Conseil fédéral a présenté, en réponse au postulat Pfister, un rapport qui concluait en substance qu'une externalisation n'était pas réalisable à l'époque. Outre des raisons juridiques, ce sont surtout des questions de faisabilité pratique qui ont conduit à cette conclusion. Depuis lors, le Parlement a soutenu à plusieurs reprises la position du Conseil fédéral.
Die Haltung des Bundesrates hat sich nicht geändert, gleichwohl will er den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung tragen. Der Bundesrat ist deshalb bereit, die jüngeren Entwicklungen auf europäischer Ebene zu analysieren und eine Auslegeordnung vorzunehmen. Dabei soll die Vereinbarkeit mit schweizerischem Recht und den internationalen Verpflichtungen geprüft werden.
Das bedeutet allerdings nicht, wie ich in der Presse gelesen habe, dass der Bundesrat die Asylverfahren auslagern oder Rückführungen in Drittstaaten vornehmen möchte. Der Bundesrat hat sich mehrmals zu diesem Thema geäussert. Das Parlament hat ihn dabei immer unterstützt, und er hat seine Meinung nicht geändert. Es ist jedoch interessant und lehrreich, einen Überblick über die Projekte und Überlegungen in anderen europäischen Ländern zu schaffen, ohne Scheuklappen und ohne die Schlussfolgerungen vorwegzunehmen.
Deshalb beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulates.