Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2024-02-28
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-28
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft geht es um die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, namentlich um die finanzielle Hilfe im Bereich der Grenzverwaltung und Visumpolitik. Es gilt, die irreguläre Migration zu unterbinden und die Aussengrenzen wirksam zu schützen. Die Schweiz ist ein Binnenstaat, nur die Flughäfen sind Aussengrenzen. Unser Land profitiert von den Überwachungsmassnahmen anderer Staaten, folglich besteht auch eine Verpflichtung, sich an den[NB]steigenden Kosten dieser Sicherheitsmassnahmen zu beteiligen.
Das Parlament hatte im Dezember 2016 die rechtliche Grundlage für die Beteiligung am Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (ISF-Grenze) geschaffen. Im Frühjahr 2018 hatte das Parlament eine Zusatzvereinbarung zum ISF genehmigt, die die Modalitäten für die Beteiligung der Schweiz und den finanziellen Beitrag regelt. Der Fonds ISF-Grenze wurde für den Zeitraum 2014-2020 geschaffen. Anfang Juli 2021 haben das EU-Parlament und der EU-Rat beschlossen, einen neuen Fonds zu schaffen: das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik, den sogenannten BMVI-Fonds, wobei BMVI für "Border Management and Visa Policy Instrument" steht. Dieser Fonds ist essenziell für das Funktionieren der Schengen-Aussengrenzen. Der BMVI-Fonds ist Teil des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (IBMF) und dient der Weiterentwicklung der gemeinsamen Visumpolitik und der Sicherstellung einer integrierten europäischen Grenzverwaltung an den Schengen-Aussengrenzen. Der IBMF wurde für den Zeitraum 2021-2027 geschaffen.
Der Bundesrat beschloss am 11.[NB]August 2021, die entsprechende Verordnung der EU zu übernehmen. Zur Regelung ihrer Beteiligungsrechte und -pflichten, insbesondere was die Finanzbeiträge anbelangt, hat die Schweiz - wie die weiteren assoziierten Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein auch - mit der Europäischen Union eine Zusatzvereinbarung ausgehandelt. Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung unserer Räte.
Zu den Kosten: Die Gesamtmittel für die Dauer des Fonds belaufen sich auf 6,2 Milliarden Euro. Über die sieben Jahre Laufzeit des Fonds wird sich die Schweiz voraussichtlich mit insgesamt rund 300 Millionen Euro beteiligen, was ungefähr 4,55 Prozent der Gesamtkosten entspricht. Die Berechnung dafür beruht für die assoziierten Staaten auf dem Schengen-Schlüssel, namentlich dem Anteil des jeweiligen BIP an der Gesamtsumme der Bruttoinlandprodukte. Umgekehrt wird die Schweiz aus dem neuen Fonds Mittel in der Höhe von 50 Millionen Euro erhalten. Bei einem höheren Fondsvolumen sollten auch höhere Zuweisungen resultieren, die zum Beispiel für die Erweiterung der Grenzkontrollinfrastruktur am Flughafen Zürich, die Implementierung neuer IT-Systeme oder deren verstärkte Vernetzung gebraucht werden könnten.
Der Nationalrat hat die Vorlage am 6.[NB]Dezember 2023 behandelt und ihr mit 105 zu 65 Stimmen bei 21 Enthaltungen zugestimmt. Eintreten war in unserer Kommission unbestritten. Für die Kommission war auch klar, dass unser Land stark von geordneten Verhältnissen an der EU-Aussengrenze profitiert.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.