Masshardt Nadine · Nationalrat · 2024-02-28
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-02-28
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat im September 2022 eine Vernehmlassung zu mehreren Verordnungen durchgeführt, die bei Gasknappheit in Kraft gesetzt worden wären. Eine dieser Verordnungen sah eine Begrenzung der Raumtemperatur auf 19 Grad vor, wenn mit Gas geheizt wird. Glücklicherweise kam es im Winter 2023 nicht zu einer Gasmangellage, die Verordnungen wurden nicht angewandt.
Das Risiko einer künftigen Gasknappheit bleibt aber bestehen. Auch gilt es, Anreize für klimafreundliche Heizungen zu schaffen, die auf der Basis von inländischer erneuerbarer Energie funktionieren. Aus diesen Gründen bleibt die Motion der SP-Fraktion aktuell. Sie fordert, dass bei einer gesetzlich verordneten Begrenzung der Raumtemperatur auf 19 Grad, wenn mit Gas geheizt wird, eine angemessene Mietzinsreduktion gewährt wird.
Die Motion betrifft zwei wichtige Bereiche, nämlich den Schutz von Mieterinnen und Mietern und die Energieversorgung der Schweiz. Sie betrifft den Schutz der Mieterinnen und Mieter, weil sie die Leidtragenden einer Situation wären, für die sie nichts können. Sie betrifft die Energieversorgung, weil ein Viertel der Haushalte mit Gas heizt und uns seit dem Ukraine-Krieg unsere Abhängigkeit vom Ausland bei der Versorgungssicherheit schmerzlich bewusst geworden ist. [PAGE 91]
Wie eine Liegenschaft geheizt wird, entscheidet der Vermieter. Deshalb finde ich die Antwort des Bundesrates etwas zynisch, dass die Mieterinnen und Mieter gemeinsam mit den Vermietenden eine Lösung finden sollten. Die Kosten werden heute auf die Mietenden abgewälzt, seien es die steigenden Referenzzinssätze oder seien es die steigenden Strompreise. Es wäre mehr als angebracht, bei einer kälteren Wohnung, für die die Mietenden keinerlei Schuld tragen, eine angemessene Mietzinsreduktion zu gewähren. Schreiben wir den Anspruch auf eine Mietzinsreduktion ins Gesetz, wird der Anreiz für Vermieterinnen und Vermieter gestärkt, auf klimafreundliche Heizungen zu setzen. Insofern stärkt die Motion das Klima- und Innovationsgesetz, das Fördergelder für den Ersatz fossiler Heizungen vorsieht.
Die vom Bundesrat angedrohte 19-Grad-Regel wurde bei Bekanntgabe viel diskutiert. Der Anspruch auf eine Mietzinsreduktion stand im Raum, und es war unklar, ob dieser Anspruch wirklich auch besteht. Dabei wurde auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2017 verwiesen, das festhält, dass Mieterinnen und Mieter in ihren Wohnungen 20 Grad erwarten dürfen. Die Motion der SP-Fraktion würde also auch hier zur Rechtssicherheit beitragen.
Zum Schluss erlaube ich mir noch eine kleine Korrektur der Begründung des Bundesrates. Der Bundesrat schreibt gegen Schluss mit Bezug auf das Bundesgerichtsurteil, dass die Normaltemperatur für eine übliche Wohnung bei 20 bis 21 Grad liege bzw. bei 19 bis 20 Grad für eine Wohnung mit Minergie-Standard. Ich möchte hier klar festhalten, dass diese Aussage zur Minergie jeglicher fachlichen Grundlage entbehrt und auch inhaltlich quer in der Landschaft steht. Weshalb? Minergie-Gebäude werden grundsätzlich fossilfrei betrieben, und in der vorliegenden Motion geht es ja nur um einen Mieterlass bei Gasheizungen. Der Minergie-Standard kennt eben gerade keine Vorgaben, auf welche Raumtemperatur mindestens geheizt werden muss oder maximal geheizt werden darf. Minergie verbindet Komfort, Effizienz und Klimaschutz. Dazu gehört, dass für jedes Gebäude die Idealtemperatur individuell eingestellt werden kann.
Ich danke für die Unterstützung der Motion.