Friedli Esther · Ständerat · 2024-02-28
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-28
Wortprotokoll
Die Mehrheit möchte, dass nach der Erteilung einer solchen Aufenthaltsbewilligung gemäss Artikel 50 der oder die Begünstigte während dreier Jahre keine Sprache erlernen muss und auch die Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht erforderlich ist. Sprich: Die Integrationskriterien werden zwar geprüft, das hat aber keinen Einfluss auf die Verlängerung der Bewilligung. Hier entsteht nochmals eine Ungerechtigkeit oder auch eine Bevorzugung gegenüber den anderen Personengruppen. Der oder die Begünstigte kann also während dreier Jahre zum Beispiel Sozialhilfe beziehen, ohne dass er oder sie an einem Beschäftigungsprogramm teilnimmt oder sein oder ihr Fortkommen in der Schweiz gefördert wird.
Die Grundidee dieses Gesetzes, bei dem wir uns befinden, ist ja die Integration von Ausländern. Deshalb bin ich überzeugt, dass wir in jeder Situation auch den Integrationsgedanken mitnehmen müssen. Ich bin überzeugt, dass wir das auch Menschen, die Gewalt erlebt haben, zumuten dürfen. Vielleicht ist es für sie sogar umso wichtiger. Sie brauchen ja eine Perspektive in der Schweiz, weil sie ein Aufenthaltsrecht erhalten haben. Es würde ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Dafür ist ganz zentral, dass sie die Sprache erlernen. Dieser Absatz möchte ja gerade die Sprachkompetenz ausnehmen. Das ist für mich völlig unverständlich, weil wir wissen, dass die Sprache immer der Schlüssel zur Integration ist. Die Sprache zu erlernen würde ihnen auch helfen, wirtschaftlich unabhängig zu werden, zum Beispiel mit dem Absolvieren einer Berufslehre.
Das alles fällt während dreier Jahre weg. Ich sehe nicht ein, warum wir diejenigen, die eine Aufenthaltsbewilligung unter Artikel 50 erhalten, hier pauschal von den Integrationsbemühungen ausnehmen sollten. Ich glaube nicht, dass das eine zielführende Legiferierung ist. Deshalb bitte ich Sie, wie auch der Bundesrat, dass wir diesen Artikel integral streichen. So sind diese Personen den anderen Personengruppen im Ausländer- und Integrationsgesetz gleichgestellt, und so fordern wir auch von diesen Personen eine gewisse Integrationsleistung.